Mit der KVG-Revision soll auch ein öffentlich zugängliches Register über die zugelassenen Leistungserbringer im ambulanten Bereich geschaffen werden.
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Auch 52 Ärztinnen und Ärzte haben an der «grössten Wissenschaftlichen Zusammenarbeit aller Zeiten» teilgenommen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz soll ein öffentliches Register für zugelassene Ärzte geschaffen werden.
  • Dies sorgte für Diskussionen unter den Ärzten der Schweiz.
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Mit der KVG-Revision soll auch ein öffentlich zugängliches Register über die zugelassenen Leistungserbringer im ambulanten Bereich geschaffen werden. Die Ärzteschaft lehnt die Varianten des Bundes ab und bringt das Bundesamt für Statistik (BFS) bei der Registerführung ins Spiel.

Aus Sicht des Gesetzgebers soll mit dem Register mehr Transparenz erreicht und der Austausch von Informationen zwischen den Kantonen erleichtert werden.

GDK will eigenständiges Register

In der Vernehmlassung wurden zwei Varianten unterbreitet: Variante 1 mit der Delegation der Registerführung an einen Dritten und Variante 2 mit einer Registerführung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) spricht sich für die Schaffung eines eigenständigen Registers aus, unter der Bedingung, dass die relevanten Daten, die bereits in bestehenden Registern enthalten sind, nicht erneut erfasst werden müssen. Die GDK möchte, dass das Register vom Bund geführt wird und nicht an einen privaten Anbieter übertragen werden darf.

Gegen die Einrichtung eines weiteren Registers sind die Haus- und Kinderärzte Schweiz (mfe). Die erforderlichen neue Informationen sollten in bereits bestehende Register integriert werden. Damit Aufsichtsorgan und Ausführungsorgan des Registers unabhängig voneinander seien, dürfe das BAG in keinem Fall über einen allgemeinen Zugang zu den Daten verfügen.

Privatkliniken sind gegen Registerführung beim BAG

Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), die Konferenz der Kantonalen Ärztegesellschaften (KKA) und der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) sind der Auffassung, dass die Registerführung durch das Bundesamt für Statistik (BFS) erfolgen sollte. Damit wird laut FMH ein bestehendes bundeseigenes Kompetenzzentrum genutzt, das frei von Partikularinteressen und der Wissenschaft verpflichtet ist.

Gegen eine Registerführung beim BAG und für die Übertragung an Dritte sprechen sich die Privatkliniken Schweiz und Santésuisse aus. Der Aufbau eines zusätzlichen Registers beim BAG würde nicht nur neue Schnittstellen verursachen, diese stünde auch im Widerspruch zur Rolle des BAG. Aufgabe des BAG sei die Aufsicht über Versicherer, die Genehmigung von Verträgen und die Festlegung des Leistungsumfangs der sozialen Krankenversicherung.

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