Arzt sollte 3 Millionen Franken zurückzahlen
Das Bundesgericht hat ein Urteil aufgehoben, wonach ein Arzt den Krankenversicherungen rund drei Millionen Franken wegen Überarztung zurückzahlen sollte.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht hat ein Urteil zur Überarztung eines Arztes aufgehoben.
- Das Schiedsgericht muss nun die korrekten Zahlen eruieren.
Das Bundesgericht hat ein Urteil aus dem Kanton Bern aufgehoben, wonach ein Arzt den Krankenversicherungen rund 3 Millionen Franken wegen Überarztung zurückzahlen sollte. Das Schiedsgericht hatte eine falsche Vergleichsgruppe gewählt.
So hatte das Schiedsgericht den betroffenen Arzt mit anderen Allgemeinpraktikern im Kanton Bern verglichen. Nur zweitrangig floss in die Vergleichsrechnung ein, dass der Arzt die Erlaubnis zur Führung einer Apotheke hat.
Dies gilt jedoch als sogenanntes Praxismerkmal. Die Ausgaben des Arztes müssen deshalb mit Internisten verglichen werden, die ebenfalls eine solche Bewilligung haben, wie das Bundesgericht in einem am Mittwoch publizierten Urteil entschieden hat.
Der Fall geht nun zurück ans Schiedsgericht, das die korrekten Zahlen für die umstrittenen Jahre 2013 bis 2015 eruieren muss.