Waadtländer Gericht verurteilt Rechtsextremisten Soral erneut
Alain Soral ist im Kanton Waadt erneut verurteilt worden. Der rechtsextreme Ideologe muss in der Schweiz eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten verbüssen. Soral wurde hauptsächlich wegen Diskriminierung, Aufstachelung zu Hass und Beleidigung verurteilt.

Mit einem Strafbefehl verurteilte ihn der Generalstaatsanwalt zudem zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 170 Franken, wie die Waadtländer Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.
Sie gab an, aufgrund von Sorals Vorstrafen wegen ähnlicher Vorfälle eine unbedingte Freiheitsstrafe zu verhängen. Soral wurde zuvor bereits mehrfach verurteilt – sowohl in Frankreich, als auch in der Schweiz. Das Bundesgericht hatte im April 2024 eine Freiheitsstrafe von 40 Tagen wegen homophober Äusserungen gegenüber einer Journalistin verhängt.
Alain Soral, mit bürgerlichem Namen Alain Bonnet, floh 2019 in die Region Lausanne, um sich der französischen Justiz zu entziehen, und soll verschiedenen Medien zufolge nun in Russland leben. Soral sei am Mittwoch nicht zu seiner Anhörung erschienen, teilte die Staatsanwaltschaft am selben Tag mit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Wegen neuer Äusserungen gegen die jüdische Gemeinschaft zwischen Ende 2025 und Januar 2026 laufe seit Donnerstag bereits ein zweites Verfahren gegen Soral, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Dieser werde erneut zur Vernehmung vorgeladen.














