Anleger um 55 Millionen geprellt: Betrugsfall vor Zuger Gericht
Ein Zuger Pharmaunternehmen hat seine wertlosen Aktien an unerfahrenen Anleger durch Telefonwerbung verkauft. Vier Personen stehen jetzt vor dem Gericht.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Pharmaunternehmen Amvac AG in Hünenberg ZG war seit seiner Gründung unterfinanziert.
- Die Geschäftsführerin hat durch Telefonverkäufe unerfahrene Anleger hereingelegt.
- Damit hat sie und drei Komplizen 55 Millionen Franken verdient.
- Dafür stehen sie jetzt alle vor dem Zuger Gericht.
Wertlose Aktien eines Zuger Pharmaunternehmens sollen zu überrissenen Preisen verkauft und Anleger damit um 55 Millionen Franken geprellt worden sein. Vor dem Zuger Strafgericht müssen sich deswegen ab heute Dienstag zwei Frauen und zwei Männer verantworten.
Bei dem illegalen Effektenhandel ging es um das Pharmaunternehmen Amvac AG in Hünenberg ZG. Dieses wurde 2005 gegründet und sollte Heilmittel erforschen und kommerzialisieren. Ihr Unternehmensziel erreichte die Amvac gemäss der Anklageschrift aber nie. Sie war demnach seit der Gründung unterfinanziert und zeitweise illiquid, überschuldet und konkursreif.
Geschäftsführerin war eine heute 49-jährige ungarische Gastwirtin. Für sie fordert die Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmässigen Betrugs und weiterer Delikte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Sie soll von 2012 bis 2015 einen illegalen Effektenhandel organisiert haben, um ihre wertlosen Amvac-Aktien zu Geld zu machen.
Drei Mitangeklagte wegen Gehilfenschaft
Über einen aggressiven Telefonverkauf sollen die Papiere unerfahrenen Anlegern schmackhaft gemacht worden sein. Dabei sollen gemäss Anklage auch falsche Gerüchte gestreut worden sein. So etwa, dass Amvac kurz vor einem profitablen Börsengang stehe oder dass ein internationaler Pharmakonzern das Zuger Unternehmen kaufen wolle.
Mitangeklagt sind eine 61-jährige Deutsche, die im Amvac-Verwaltungsrat sass. Zudem zwei 33 und 48 Jahre alte Schweizer, die den Telefonverkauf der Aktien abwickelten und dafür Provisionen einstrichen.
Für die Deutsche wird wegen Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug und weiterer Delikte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 3 Jahren gefordert. Für die beiden Männer beantragt die Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmässigen Wuchers und weiterer Delikte 4,5 und 5 Jahre. Dazu ein Tätigkeitsverbot als Finanzanlagenhändler. Die Verhandlung vor dem Strafgericht Zug ist auf sechs Tage angesetzt.