Eine Lehrerin aus Zürich gibt muslimischen Kindern an Bayram frei. SVP-Nationalrat Andreas Glarner veröffentlicht daraufhin ihre Nummer online.
Andreas Glarner Firma sucht
Andreas Glarner spricht von einer «Güterabwägung», die vorgenommen werden müsse. - Facebook/AndreasGlarner

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Lehrerin wies ihre Schüler daraufhin, dass sie für Bayram frei bekommen können.
  • Nationalrat Andreas Glarner veröffentlicht daraufhin ihren Namen und Handynummer.
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Eine Zürcher Lehrerin gibt ihren Schülern für das muslimische Fest Bayram – die Zeit des Fastenbrechens – frei. Dies, ohne extra einen «Jokertag» beziehen zu müssen. «Ich brauche aber eine Bestätigung per Mail oder per SMS von Ihnen», schreibt sie den Eltern.

Zu viel für SVP-Nationalrat Andreas Glarner. Er postet Namen, E-Mail und Handynummer der Lehrerin auf Facebook. «Vielleicht möchte jemand der Lehrerin mitteilen, was man davon hält», schreibt er dazu.

Wenig später bearbeitet Glarner den Beitrag. «Soeben rief mich ein Herr Caprez von dieser Schule an und bat mich, die Nummer zu schwärzen», schreibt er. Sonst drohe ihm eine Anzeige wegen Persönlichkeitsverletzung.

Kurz darauf entfernt er auch den Namen der Lehrerin. «Inzwischen wurde ich gebeten, auch den Namen dieser Lehrerin zu entfernen. Schweizer, erwache», tobt der SVP-Nationalrat.

Nummer immer noch öffentlich

Dumm nur: Im Bearbeitungsverlauf des Beitrags ist die Nummer der Lehrerin immer noch öffentlich zu sehen. Um sie zu entfernen, müsste Andreas Glarner den Post ganz löschen.

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Die Nummer ist im Bearbeitungsverlauf immer noch zu sehen. - Screenshot / Facebook

Spiess-Hegglin: Glarners Beitrag ist «Hatespeech»

Das Netz reagiert empört auf Glarners Post. Viele veröffentlichten daraufhin seine Handynummer auf Twitter.

Und auch Jolanda Spiess-Hegglin zeigt sich auf Twitter schockiert. «Wer anschaulich demonstriert haben möchte, was Hatespeech ist und wie Hass generell gezüchtet wird, schaut sich bei Andreas Glarner kurz den jüngsten Facebook-Beitrag an.»

Gemäss dem Gesetz ist die Lehrerin im Recht. Denn in der Zürcher Volksschulverordnung sind besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art ein Dispensationsgrund.

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