Änderungen des Integrationsgesetzes – keine Auslandsreisen erlaubt
Das Ausländer- und Integrationsgesetz sollen geändert werden. Neu erlaubt sein sollen Kantonswechsel. Auslandsreisen sollen hingegen verboten werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will Änderungen am Ausländer- und Integrationsgesetz vornehmen.
- Ein Kantonswechsel würde bei einer Anstellung in einem anderen Kanton erlaubt werden.
- Auslandsreisen sollen mit einigen Ausnahmen verboten werden.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zu Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Er will vorläufig aufgenommenen Personen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Neu sollen sie den Kanton wechseln können, wenn sie in einem anderen Kanton eine Stelle haben. Ins Ausland reisen sollen sie nicht mehr dürfen – ausser in Ausnahmefällen.
Mit manchen davon setzt er Aufträge aus dem Parlament um. Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf nahm die Regierung – trotz teils heftiger Kritik – nur wenige Retuschen vor.
Verschärfung der Reiseverbote
Er hält etwa an der Verschärfung der Reiseverbote fest. Das Recht auf Familienleben der betroffenen Personen will er sicherstellen, indem Reisen ausnahmsweise weiterhin möglich bleiben. Jedes einzelne Gesuch werde sorgfältig geprüft, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Die Details wolle er auf Verordnungsstufe regeln.
An der Bezeichnung «vorläufige Aufnahme» hält der Bundesrat fest, obwohl verschiedene Akteure andere Optionen vorgeschlagen haben. Neu sollen aber Informationen über die Bedingungen für die Arbeitsmarktzulassung direkt auf die Ausländerausweise von vorläufig Aufgenommenen gedruckt werden.