An Schlägerei in Genf beteiligter Vater muss ins Gefängnis
In Genf ist es im Jahr 2021 zu einer blutigen Schlägerei gekommen. Ein beteiligter Vater wurde nun zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Genfer Strafgericht hat am Freitag einen 50-jährigen Familienvater wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann war in einer Julinacht 2021 an einer Schlägerei am Genfer Hafen beteiligt gewesen. Der Angeklagte hatte einem jungen Mann zweimal gegen den Kopf getreten, als dieser am Boden lag.
Nach Ansicht des Strafgerichts wiegt das Vergehen des Angeklagten schwer. Er habe vor den Augen seiner Frau und seiner drei Kinder, von denen eines minderjährig und erst 10 Jahre alt war, eine Schlägerei angezettelt, urteilten die Richter.
Die Anklage wegen versuchten Mordes liess das Gericht nicht gelten. Es war der Ansicht war, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat keine Tötungsabsicht hatte.

Neben der Gefängnisstrafe wird der Familienvater, ein französischer Staatsbürger, für sieben Jahre aus der Schweiz ausgewiesen. Die Richter kamen zum Schluss, dass das Verhalten des Familienvaters ein Auslöser war für die Schlägerei zwischen seiner Familie und einer Gruppe von Freunden, die sich auf einem Jahrmarkt vergnügen wollten.
Seine 48-jährige Frau wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Sechs weitere Personen wurden vom Gericht wegen Raufhandels verurteilt. Eine Person wurde freigesprochen, eine andere von der Strafe befreit. Die übrigen erhielten Geldstrafen, von denen einige zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Rassistisches Motiv soll zur Schlägerei geführt haben
Der Hauptbeteiligte der Schlägerei war nicht auf der Anklagebank anwesend. Mit einem Katana, einem japanischen Langschwert, bewaffnet, hatte er drei Teilnehmer der Schlägerei eingestochen. Anschliessend flüchtete er nach Frankreich. Dort wurde er von der Polizei festgenommen und bleibt bis zu seinem Prozess wegen versuchten Mordes inhaftiert.
Weiter ging das Strafgericht nicht davon aus, dass ein rassistisches Motiv zur Schlägerei führte. Die Mutter der Familie hatte behauptet, die Feindseligkeiten hätten begonnen, nachdem sie als «Negerin» bezeichnet worden sei. Die Richter stellten fest, dass niemand diese Beleidigung gehört habe. Selbst ihre Kinder und ihr Ehemann hatten diese nicht erwähnt.