Ältere Angestellte beim Bund laut Ständerat nicht benachteiligt
Der Ständerat lehnte einen Vorstoss des ehemaligen Nationalrats Hans-Ueli Vogt ab. Dieser behauptete, Ältere würden von der Arbeit beim Bund ausgeschlossen.

Für den Ständerat werden ältere Menschen bei Bewerbungen für den Bund nicht diskriminiert. Er sieht deshalb keinen Bedarf für Anpassungen von mehreren Gesetzen in diesem Bereich und hat eine vom Nationalrat angenommene Motion stillschweigend abgelehnt. Die Motion ist damit erledigt.
Die grosse Kammer hatte den Vorstoss des ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrats Hans-Ueli Vogt im Mai dieses Jahres noch recht deutlich angenommen. Vogt schrieb, Anstellungsbedingungen beim Bund, in den Kantonen und in Gemeinden schlössen heute Personen aus, die das AHV-Rentenalter erreicht hätten.
Am Dienstag hiess es aber im Ständerat wiederholt, es gebe keine Diskriminierungen von älteren Personen. Der Bundesrat schrieb dem Parlament, gemäss der Bundespersonalverordnung könnten Angestellte des Bundes heute schon bis zum 70. Altersjahr weiterbeschäftigt werden.