Stadt Zürich

Achtung: Zoll kontrolliert sogar Weihnachtspäckli

Redaktion
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Zürich,

Am Flughafen Zürich werden 2 Schweizer rausgenommen. Sie müssen vorrechnen, was sie in London eingekauft haben. Erstmals an Weihnachten gilt die 150-Fr.-Grenze.

Zoll Flughafen Zürich
Ein Zöllner in zivil wird am Flughafen Zürich wegen einer Weihnachtseinkaufstasche auf ein Schweizer Paar aufmerksam. Bei der Kontrolle entdeckt er einen Teddybär. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Zivil-Zöllner pickt am Flughafen Zürich zwei Schweizer bei der Einreise raus.
  • Er kontrolliert ihre Taschen. Darin befindet sich unter anderem ein Teddybär.
  • Es kann vorkommen, dass Weihnachtspäckli am Zoll wieder ausgepackt werden müssen.

Tino* und Marion* verbringen Anfang Dezember sechs Tage in London. Natürlich darf auch das Weihnachts-Shopping nicht zu kurz kommen. «Wir hielten uns aber zurück», erzählen die beiden.

Am letzten Tag kauft das Paar vor der Heimreise doch noch ein Weihnachtspäckli: einen Teddybären aus dem bekanntesten Warenhaus Londons, dem Harrods.

zoll Flughafen zürich
Diese Einkaufs-Tasche sorgt für ein Einschreiten eines Zivilzöllners am Flughafen Zürich. - zVg

Unter der Woche, um etwa 21.15 Uhr, kommen die beiden Schweizer am Flughafen Zürich an.

«Was hat Teddybär gekostet?»

«Als wir durch den Zoll laufen wollten, überholt mich plötzlich ein Mann in zivil und weist mich zur Seite. Ich war etwas verwirrt», schildert Tino.

«Erst da sah ich, dass es sich nicht um einen Touristen handelte, sondern um einen Zöllner. In der Hand hielt er seinen Ausweis.»

Hast du schon alle Weihnachts-Geschenke eingekauft?

Beim Zoll-Häuschen wirft der Zöllner einen Blick in die grüne Weihnachts-Warenhaustasche. «Was hat der Teddybär gekostet?»

«45 Pfund», antworten die beiden London-Touris. Also 48 Franken.

«Haben Sie ausser dem Teddy sonst noch etwas im Gepäck?», hakt der Zöllner nach.

«Eine Schallplatte.»

Der Zöllner: «Der Preis?»

«20 Pfund.» Also 21 Franken.

«Noch nie erlebt» – mehr Zoll-Kontrollen in der Weihnachts-Zeit?

Schliesslich dürfen die beiden passieren. «Das habe ich so noch nie erlebt», sagt Tino. «Dass Weihnachts-Einkäufe so genau kontrolliert werden, hat bestimmt mit der neuen Wertfreigrenze zu tun», vermutet er.

Seit diesem Jahr dürfen nur noch Waren bis 150 Franken zollfrei in die Schweiz eingeführt werden. Statt wie zuvor 300 Franken.

Es sind also die ersten Weihnachten mit tieferer Wertfreigrenze. Gibt es aktuell etwa mehr oder schärfere Kontrollen?

David Venetz, Mediensprecher beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG, kann dies weder dementieren noch bestätigen. «Kontrollen finden jederzeit statt.»

Päckli müssen am Zoll Zürich wieder ausgepackt werden

Fakt ist hingegen, dass man auch beim Weihnachts-Shopping an die 150-Franken-Wertfreigrenze denken sollte.

Weihnachts-Päckli aus dem Ausland gleich im Laden einpacken zu lassen, ist keine gute Idee.

weihnachten zoll flughafen zürich
Diese Regeln gelten: Übersteigen deine Weihnachtspäckli aus dem Ausland den Gesamtwert von 150 Franken, musst du Abgaben zahlen. - BAZG

«Mitgeführte Waren sind bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Es kann sein, dass Verpackungen geöffnet werden müssen», warnt Venetz.

Die Wertfreigrenze von 150 Franken pro Person und pro Tag gilt im Reiseverkehr für alle mitgeführten Waren. Also auch für Geschenke.

Abgaben zahlen, aber auch Bussen und Strafverfahren

Venetz: «Übersteigt der Wert der mitgeführten Waren die Wertfreigrenze, so werden die fälligen Abgaben erhoben. Je nach Situation kann auch eine Busse ausgesprochen oder ein Strafverfahren eingeleitet werden.»

Für die Festlegung der Strafe spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Zum Beispiel, welches Gesetz tangiert ist.

Gehst du dieses Jahr in der Weihnachtszeit ins Ausland?

Ebenfalls entscheidend: Hat die Person vorsätzlich oder nicht vorsätzlich gehandelt? Handelt es sich um Wiederholungstäter? Zudem kommt es darauf an, welches Erledigungsverfahren (abgekürztes oder ordentliches Verfahren) die Person wählt.

Ob es aktuell mehr Verstösse gebe als sonst, dazu lägen keine Zahlen vor, so das BAZG.

*Namen geändert

Kommentare

User #4779 (nicht angemeldet)

Kontrollen sind OK. Könnte Koksi im Bärli drin sein. Hehehe. LOL.

User #5790 (nicht angemeldet)

Und das koks kommt weiter ungehindert in die Schweiz. Gut zu sehen in dem Abwasser der Agglomeration Zürich. Aber 150 Freigrenze muss penibel überwacht werden.

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