Neue Wertfreigrenze wird ab Januar auf 150 Franken halbiert
Der Bundesrat hat entschieden, die Wertfreigrenze für steuerfreie Einfuhren deutlich zu senken. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Wertfreigrenze im Reiseverkehr von 300 Franken auf 150 Franken pro Person und Tag gesenkt.
Diese Änderung betrifft alle Reisenden, die Waren für den privaten Gebrauch in die Schweiz einführen.
Die neue Regelung bedeutet konkret: Waren im Wert von bis zu 300 Franken sind nicht mehr zulässig. Reisende dürfen künftig nur noch Einkäufe im Wert von maximal 150 Franken pro Tag und Person steuerfrei einführen.
Hintergründe der neuen Wertfreigrenze
Die Senkung der Wertfreigrenze erfolgt nicht ohne Grund. «Mit dieser Verordnungsänderung soll der Einkaufstourismus reduziert werden», wie der Bundesrat mitteilt.
Die Massnahme entspricht einem Auftrag aus der zuständigen Nationalratskommission und erfüllt zudem die Forderungen zweier Standesinitiativen.
Wird die neue Wertfreigrenze dein Leben negativ beeinflussen?
Der Bundesrat reagiert damit auf Bedenken bezüglich der Auswirkungen des Einkaufstourismus auf die Schweizer Wirtschaft. Ob die Massnahme tatsächlich zu weniger Einkäufen im Ausland führt oder lediglich zu häufigeren, aber kleineren Einkäufen, bleibt abzuwarten.
Reaktionen und Einschätzungen
Die geplante Senkung der Wertfreigrenze stösst auf geteilte Meinungen. Die Mehrheit der Kantone und der Wirtschaftsvertreter sowie mehrere politische Parteien hätten die vorgeschlagene Senkung begrüsst, berichtet der Bundesrat.
Allerdings gibt es auch kritische Stimmen. Eine Passantin äusserte gegenüber «Tele M1» ihren Unmut, vor allem aufgrund von Familien mit kleinerem Budget.
Diese seien vielleicht froh, dass man einmal im Monat günstig kann einkaufen gehen könne.
Praktische Umsetzung
Für die praktische Umsetzung der neuen Regelung setzt die Schweiz auf digitale Lösungen.
Privatpersonen können ihre Waren mit der Verzollungs-App «QuickZoll» selbstständig zur Einfuhr anmelden. Sie können laut Bundesrat allfällige Abgaben direkt über die App entrichten.
Dabei wird zunächst der normale Mehrwertsteuersatz von 8,1 Prozent angewendet. Eine Verzollung zum reduzierten Satz von 2,6 Prozent für bestimmte Waren ist vorerst nur an besetzten Grenzübergängen oder schriftlich möglich.