Im Zusammenhang mit dem tödlichen Unfall in La Neuveville BE am Bielersee müssen sich acht Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.
Bielersee
Boote im Hafen von La Neuveville BE im Mai 2017. Der schwere Unfall im Hafenbecken hat ein juristisches Nachspiel. (Archiv) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Mai 2017 sind zwei Frauen am Bielersee tödlich verunfallt.
  • Sie erlitten einen Stromschlag.
  • Nun klagt die Staatsanwaltschaft acht Personen wegen fahrlässiger Tötung an.

Wegen des tödlichen Unfalls 2017 im Hafen von La Neuveville am Bielersee müssen sich acht Beschuldigte vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat sie wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Das teilte die bernische Justiz am Freitag mit.

Wann der Prozess vor dem Regionalgericht des Berner Juras in Moutier stattfinden wird, ist noch offen.

Zwei Frauen und ein Hund waren am 15. Mai 2017 im Hafen von La Neuveville ums Leben gekommen. Sie erlitten einen Stromschlag. Laut Staatsanwaltschaft hatte es ein Leck an der Stromversorgung gegeben, das durch ein beschädigtes Stromkabel an der Hafenabsperrung verursacht wurde.

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