Ab heute sind Grossveranstaltungen generell wieder möglich

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Bern,

Generell dürfen in der Schweiz ab heute Donnerstag wieder Grossveranstaltungen stattfinden. Die Kantone entscheiden selbst über die nötigen Massnahmen.

Sportstadium
Ab heute Donnerstag können Schweizer Sportstadien wieder zu maximal drei Dritteln besetzt sein. Die Zeit der Geisterspiele aufgrund der Corona-Pandemie ist damit nach sieben Monaten vorbei. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Grossveranstaltungen dürfen nun in der Schweiz wieder stattfinden.
  • Möglich sind sie allerdings nur unter strengen Auflagen.
  • Die Kantone müssen jeweils vorgängig eine Bewilligung erteilen.

Sieben Monate nach den ersten Corona-Einschränkungen sind ab heute schweizweit Grossveranstaltungen unter strengen Auflagen wieder möglich. Die Kantone entscheiden teilweise autonom, welche Massnahmen dafür ergriffen werden müssen.

Für Veranstaltungen mit mehr als tausend Personen ist in jedem Fall eine Bewilligung des jeweiligen Kantons notwendig. Das legte der Bundesrat Mitte August fest. Des Weiteren gab er auch Richtlinien für Veranstalter vor. Dazu gehören Risikoanalysen, das Sammeln von Kontaktdaten und dergleichen mehr.

Schutzkonzept notwendig

Sei es ein Konzert, eine Theateraufführung, ein Kongress oder ein Fussballspiel: Für jede Grossveranstaltung muss ein Schutzkonzept vorgelegt werden. Grundsätzlich herrscht eine Sitzpflicht, wobei sich die Sitzplätze den einzelnen Besucherinnen und Besuchern zuordnen lassen müssen. Stehplätze dürfen nur ausnahmsweise bewilligt werden, etwa bei Ski- und Velorennen oder bei Dorffesten im Freien.

Konzert
Gilt jetzt eine Sitzplatzpflicht oder nicht? (Symbolbild) - dpa

In Stadien dürfen maximal zwei Drittel der Plätze belegt werden. Es gilt eine Maskentragpflicht. Wie stark ein Stadion im Einzelfall belegt werden darf, überlässt der Bundesrat den Bewilligungsbehörden. Platzkontingente für Gästefans sind nicht erlaubt.

Kein striktes Alkoholverbot in Stadien

Essen und Getränke dürfen nur im Sitzen konsumiert werden. Auf ein striktes Alkoholverbot in den Stadien verzichtete der Bundesrat. Der Verkauf und der Konsum müssen aber soweit beschränkt werden, dass die Einhaltung des Schutzkonzepts durch die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht gefährdet wird.

Verhaltensregeln Coronavirus
Der Bundesrat verzichtet auf ein striktes Alkoholverbot. (Symbolbild) - Keystone

Die Veranstalter müssen dafür sorgen, dass die Fans die Regeln einhalten und allfällige Verstösse geahndet werden. Wer sich nicht an die Auflagen hält, kann aus dem Stadion gewiesen werden. Bussen sind aber nicht vorgesehen.

Bewilligung auch widerrufbar

Die Kantone können eine erteilte Bewilligung auch widerrufen oder Einschränkungen erlassen. Das ist einerseits der Fall, wenn sich die epidemiologische Lage verschlechtern sollte und die Kapazitäten des Kantons für das Contact Tracing nicht mehr genügen. Oder andererseits, falls ein Organisator die im Schutzkonzept vorgesehenen Massnahmen an einer bereits durchgeführten Veranstaltung nicht eingehalten hat und künftig nicht gewährleisten kann.

Veranstalter hätten in solchen Fällen keinen haftungsrechtlichen Anspruch auf Entschädigung durch die öffentliche Hand.

Bei der detaillierten Ausarbeitung der Schutzkonzepte können die Kantone den Veranstaltern autonome Vorgaben machen. Einige Kantone sehen eine Maskenpflicht für alle Grossveranstaltungen vor – beispielsweise Bern oder Luzern. Nur wenn konsequent Masken getragen würden, könne die Anzahl übergeordneter Quarantänen stark reduziert werden, lautet die Überlegung dazu. Zu den Spielen kann vielerorts vorerst nur kommen, wer ein Abonnement hat.

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