Das Kantonsparlament von Aargau hat es abgelehnt, den Ansatz von acht Franken pro Tag für den Kauf von Lebensmittel für Asylsuchende zu erhöhen.
Asylbewerber warten an der Grenze
Asylbewerber warten an der Grenze - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Asylsuchende im Kanton Aargau bekommen weiterhin acht Franken pro Tag.
  • Ein Antrag auf eine Erhöhung von zwei Franken wurde mit 77 zu 55 Stimmen abgelehnt.
  • Die Pauschalen fallen je nach Kanton unterschiedlich hoch aus.
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Asylsuchende erhalten im Kanton Aargau weiterhin nur acht Franken pro Tag für den Kauf von Lebensmitteln. Das Kantonsparlament hat es am Dienstag abgelehnt, den Ansatz bei der Asylsozialhilfe um einen Franken oder zwei Franken zu erhöhen.

Der Grosse Rat verwarf den Minderheitsantrag einer vorberatenden Kommission bei der Beratung des Voranschlags 2023 mit 77 zu 55 Stimmen. Es ging letztlich um eine Erhöhung um zwei Franken.

Auch der Regierungsrat wollte nichts davon wissen, die früher beschlossene Kürzung rückgängig zu machen. Eine Erhöhung um zwei Franken hätte zu Mehrkosten 13 Millionen Franken pro Jahr geführt.

Die Mitte und SVP sprechen sich gegen Erhöhung aus

SVP und die Mitte sprachen sich gegen jede Erhöhung aus. Es bestehe «keine Notsituation», sagte ein SVP-Grossrat. Klagen seien nicht bekannt. Man müsse auch zu den Kantonsfinanzen Sorge tragen.

Die SP machte sich für eine Erhöhung um zwei Franken stark. Es handle sich «nicht um eine Luxusforderung», sagte ein SP-Grossrat. Niemand könne mit so wenig Geld einen halbwegs gesunden Lebenswandel führen. Auch die EVP und GLP wollten eine Erhöhung.

Regierungsrat Jean-Pierre Gallati (SVP) sagte, die Ansätze für diese Personengruppe müssten unter den Ansätzen der einheimischen Bevölkerung liegen. Die geltenden Ansätze seien «menschlich, sozial und politisch vertretbar».

Aargau hat schweizweit tiefsten Ansatz

Der im schweizweiten Vergleich tiefe Ansatz gilt im Aargau seit 2018. Grund für die Reduktion war damals ein Sparprogramm.

Auf die Hand gibt es pro Woche 56 Franken, die auch für den Kauf von Hygieneartikel ausreichen müssen. Hinzu kommen ein Franken pro Tag als Taschengeld sowie ein Kleidergeld von 20 Franken pro Monat. Kinder zwischen sechs und sechzehn Jahren bekommen ein Verpflegungsgeld von sieben Franken pro Tag. Bis zum Alter von sechs Jahren gibt es 7.50 Franken pro Tag.

Die Pauschalen fallen je nach Kanton unterschiedlich hoch aus. Das zeigt eine Übersicht der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Der Kanton Bern bezahlt 12.50 Franken, Basel-Stadt 18.50 Franken, Glarus 11.95 Franken und Luzern 11.10 Franken.

Je nach Kanton sind in diesen Pauschalen auch Ausgaben für den öffentlichen Verkehr, Kleidung und Haushaltskosten eingerechnet.

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