Wie die Gemeinde Nebikon mitteilt, werden dringend Wohnungen gesucht, damit die Gemeinde der Erfüllung der Aufnahmepflicht von Flüchtlingen nachkommen kann.
Das Gemeindehaus Nebikon.
Das Gemeindehaus Nebikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Krieg in der Ukraine beschäftigt die Bevölkerung wie auch die öffentlichen Verwaltungen nach wie vor sehr stark. Um den Zustrom von Schutzsuchenden längerfristig bewältigen zu können, nimmt der Kanton Luzern die Gemeinden in Pflicht.

Sie sind angehalten, Wohnraum für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich, insbesondere für Ukraine-Flüchtlinge, bereitzustellen. Bei Nichterfüllung der Aufnahmepflicht müssen die Gemeinden ab 1. September 2022 Ersatzabgaben an den Kanton leisten.

Für die Gemeinde Nebikon bedeutet die Erfüllung der Aufnahmepflicht und die Zurverfügungstellung von Wohnraum eine sehr schwierige Aufgabe. Deshalb ist sie auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen und bittet sie, freien oder frei werdenden Wohnraum an die Gemeindeverwaltung Nebikon, zu melden.

Meldung und Mietkostenregelungen

Der Wohnraum muss von der Gemeinde Nebikon dem Kanton Luzern gemeldet werden. Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen DAF prüft die Meldung und wird bei Eignung die Mietverträge mit den Eigentümern erstellen und die Mietkosten regeln und übernehmen.

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