Schlappe für die Gegner von 5G in Oberrieden ZH – das Gericht entscheidet: Nach der Swisscom darf auch Sunrise eine Antenne platzieren.
5G
Das Bundesgericht genehmigt in Oberrieden ZH die dritte 5G-Antenne. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • In Oberrieden ZH kam es erneut zu einem Streit um den Bau einer 5G-Antenne.
  • Das Bundesgericht hat die Anlage schliesslich genehmigt.
  • Der Kläger muss nun Gerichtskosten in der Höhe von 7000 Franken bezahlen.
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Die Gegner von 5G blitzen ein weiteres Mal ab: In Oberrieden ZH hat das Bundesgericht erneut eine Mobilfunkanlage genehmigt. Es ist bereits die dritte 5G-Anlage, die innerhalb weniger Monate bewilligt wurde. Dieses Mal handelt es sich gemäss «Zürichsee-Zeitung» um ein Projekt des Mobilfunkanbieters Sunrise.

Vor zwei Jahren erhielt Sunrise von der Baukommission Oberrieden die Baugenehmigung für eine 25 Meter hohe Anlage. Platziert werden sollte sie auf einem Grundstück in der Wohn- und Gewerbezone nahe der Seepolizei.

Oberrieden ZH
In der Gemeinde Oberrieden ZH wurde bereits die dritte 5G-Mobilfunkanlage genehmigt.
Kritik
Die 5G-Gegner befürchten negative Auswirkungen der Strahlen auf den Körper.
Oberrieden
Im Fall von Oberrieden ZH zog der Streit bis vors Bundesgericht.
Schweizer Franken
Das Verfahren war für den Kläger teuer: Er musste Gerichtskosten im Umfang von 4000 Franken und eine Entschädigung von 3000 Franken an Sunrise zahlen. (Symbolbild)

Schnell regte sich Widerstand gegen das Projekt: Ein Anwohner legte Beschwerde ein. Er argumentierte, dass mit dem aktuellen System eine ausreichende Überwachung der Strahl-Grenzwerte nicht möglich sei. Zudem behauptete er, dass die Mobilfunkanlage nicht zonenkonform sei, da sie über ihre Zone hinaus bis zum Zürichsee strahle.

Bundesgericht lehnt Beschwerde wegen 5G ab

Doch seine Argumente hatten vor dem Bundesgericht keinen Erfolg: Es lehnte seine Beschwerde ab – genau wie auch bereits das Baurekursgericht und das Obergericht des Kantons Zürich.

Laut dem Bundesrichter gebe es keinen Grund, an der Tauglichkeit des kritisierten Qualitätssicherungssystems zu zweifeln. Er bestätigt auch die Argumentation des Verwaltungsgerichts, dass es zulässig sei, dass ein Teil der Funkzelle unbebautes Gebiet erfasst.

Würden Sie sich gegen eine 5G-Antenne an Ihrem Wohnort wehren?

Das Verfahren war für den Kläger teuer: Das Bundesgericht verhängte Gerichtskosten von 4000 Franken gegen ihn. Zudem schuldet er Sunrise eine Entschädigung von 3000 Franken für das bundesgerichtliche Verfahren.

Trotz der Einsprache in Oberrieden hat das Bundesgericht bereits mehrere Mobilfunkanlagen genehmigt. So gab es im September grünes Licht für eine 5G-Antenne von Swisscom. Im November wurde erneut eine Swisscom-Antenne auf der Berufswahlschule genehmigt.

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