Baar

    Neu muss die Gemeinde Baar 5G-Antennen bewilligen

    Gemeinde Baar
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    Region Baar,

    Wie die Gemeinde Baar mitteilt, hat Baar Baugesuche für 5G-Antennen sistiert. Nun zwingt die aktuelle Rechtsprechung den Gemeinderat, dies zu ändern.

    5G Antenne Himmel Wolke
    5G-Antennen von unten. (Archiv) - keystone

    Als im Jahr 2019 bei der Gemeinde Baar die ersten Gesuche für die Erstellung von Mobilfunkanlagen der neusten Generation oder für Updates bestehender Anlagen auf die sogenannte 5G-Technologie eingegangen sind, bezog der Gemeinderat eine klare Haltung: Er sistierte alle Baugesuche und verwies auf fehlende Entscheidungsgrundlagen.

    Der Gemeinderat vermisste klar definierte Messmethoden, eine entsprechende Normierung auf Bundesebene und Verfahrenshilfen.

    Mittlerweile hat der Bund seine Hausaufgaben gemacht

    Am 1. Januar 2022 ist die entsprechend revidierte Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) in Kraft getreten.

    Auch die Messmethoden für sogenannte adaptive Antennen wurden klar definiert und sind wissenschaftlich erhärtet.

    Sistierungen sind nicht mehr zulässig

    Trotzdem hat der Gemeinderat auch im Jahr 2022 an seiner Position festgehalten und ist auf entsprechende Baugesuche nicht eingegangen.

    «Nun liegen aber Grundlagen und erste Rechtsentscheide vor, aufgrund derer wir unsere Praxis ändern mussten», sagt Gemeinderat Zari Dzaferi.

    Unter anderem wurde vom Regierungsrat des Kantons Zug entschieden, dass eine Sistierung des Baubewilligungsverfahrens nicht zulässig ist, wenn nur auf Unklarheiten bezüglich der Beurteilung von adaptiven Antennen verwiesen wird.

    Eine 5G-Antenne ist zu bewilligen

    In anderen Worten: 5G-Antennen können mittlerweile ausreichend auf ihre Rechtskonformität überprüft werden.

    Eine 5G-Antenne ist zu bewilligen, sofern die NISV und die darin festgelegten Grenzwerte eingehalten und auch die übrigen planungs- und baurechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

    Die Gemeinde nimmt Mobilfunkbetreiber in die Pflicht

    Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die sistierten Baubewilligungsverfahren fortzusetzen.

    5G-Antennen werden künftig bewilligt, wenn das kantonale Amt für Umwelt, das für den Vollzug der NISV verantwortlich ist und die Überprüfung der Mobilfunkanlagen in Bezug auf Einhaltung der Grenzwerte vornimmt, eine positive Beurteilung abgibt und auch alle weiteren rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.

    Baar kommt damit dem Rechtsanspruch der Mobilfunkbetreiber nach und folgt dem Beispiel der anderen Zuger Gemeinden, die dieselbe Bewilligungspraxis verfolgen.

    Verstärkt Einfluss nehmen

    «Der Gemeinderat Baar wird aber in anderer Form verstärkt Einfluss nehmen», verspricht Zari Dzaferi. «Wir werden im sogenannten Dialogmodell aktiver mitwirken.»

    Dieses Modell besagt, dass Gemeinden einem Mobilfunkbetreiber alternative, weniger sensible Standorte für eine geplante Mobilfunkanlage vorschlagen können.

    Der Betreiber muss diese Standorte zwingend überprüfen und alle notwendigen Abklärungen treffen.

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