Ein selbsternannter «Heiler» ist am Montag im Kanton Waadt zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
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Blick in eine Zelle. (Symbolbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein selbsternannter «Heiler» wurde am Montag zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt.
  • Der 66-Jährige hatte während zehn Jahren in der Waadt rund 30 Menschen ausgenutzt.

Ein selbsternannter «Heiler» ist am Montag im Kanton Waadt zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 66-Jährige hatte während zehn Jahren rund 30 Menschen sexuell und finanziell ausgenutzt.

Das Strafgericht des Bezirks Nord-Waadt verurteilte den ehemaligen Polizisten aus Frankreich wegen Vergewaltigung, sexueller Handlungen mit unterhaltsberechtigten oder nicht unrteilsfähigen Personen, wegen sexueller Nötigung, gewerbsmässiger Erpressung, gewerbsmässigen Wuchers, Erpressung und Missbrauchs von Notlagen.

Der Mann wird auch fast 150'000 Franken an moralischem Schadenersatz an seine Opfer zahlen müssen.

Ankläger Laurent Contat hatte am Ende eines einwöchigen Prozesses 15 Jahre Gefängnis gegen den «Sex-Guru» beantragt. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte nicht um eine Internierungsmassnahme, sondern um ein zehnjähriges Verbot gebeten. Auch zu diesem Punkt wurde er angehört.

2018 verhaftet

Der 66-Jährige war im November 2018 verhaftet worden, nachdem eines seiner Opfer Strafanzeige eingereicht hatte. Seither befand er sich in einer Strafanstalt in Orbe VD in Untersuchungshaft. Er hatte laut der Anklage während zehn Jahren 29 Frauen und einen Mann missbraucht, in 18 Fällen wurde schliesslich Anklage erhoben.

Die Opfer hatten aus verschiedenen Gründen einen Termin mit dem Magnetisierer vereinbart, zum Beispiel wegen Migräne, mangelndem Selbstvertrauens, erlittenem Vergewaltigungstrauma, depressiven Zuständen, dem Willen zur Raucherentwöhnung oder einem Tinnitus.

Gemäss der Anklage bestand die von dem «Heiler» befürwortete Lösung häufig in der Freisetzung sexueller Energie. In den Augen der Staatsanwaltschaft hätte der Mann viermal der Vergewaltigung und elfmal der sexuellen Nötigung beschuldigt werden können.

14 Fälle von Betrug

Staatsanwalt Contat stellte ausserdem 14 Situationen fest, in denen seiner Ansicht nach der Tatbestand des Betrugs erfüllt war. In einem Fall soll der Heiler von einem Klienten fast 10'000 Franken verlangt haben, um «die Seele seiner Tante zu befreien».

«Dank seinem Geschwätz» habe er seine Klienten überzeugt, dass er aussergewöhnliche Fähigkeiten im Bereich des Paranormalen besitze und dass nur er ihre Probleme lösen könne, so der Staatsanwalt. Er setzte damit die Urteilsfähigkeit seiner Opfer ausser Kraft und verkörperte für diese den Archetypen «Vater», «Retter» und «Magier».

Contat sprach von einem System, das so gut funktionierte, dass der Mann sein Unwesen noch weitere Jahre hätte treiben können, wenn nicht eines der Opfer den Mut gehabt hätte, das Schweigen zu brechen.

Knöchel durch «Exorzismus mit freiwilligem Geschlechtsverkehr» behandelt

Aufschlussreich war das Zeugnis eines der Opfer, das am ersten Gerichtstag ausgesagt hatte: Die junge Frau war 16 Jahre alt, als ihre Eltern sie 2008 wegen eines Knöchelproblems mit dem Heiler in Kontakt brachten. Der Mann, der von sich behauptet weisse und schwarze Magie zu beherrschen, hatte beschlossen, die junge Frau von einer sogenannten «sexuellen Blockade» zu befreien. Er liess die sie ein Dokument unterschreiben, in dem er feststellte, dass sie einen «Exorzismus mit freiwilligem Geschlechtsverkehr» akzeptiert habe.

Die Frau schilderte, dass sie der «therapeutische Sex» mit dem fettleibigen und 36 Jahre älteren Mann angewidert habe. Er habe ihr auch SMS diktiert, die sie an den Freund senden sollte und überhaupt alles bestimmt, was sie habe tun dürfen oder nicht.

Diese Tatsachen hätten enorme Konsequenzen auf der intimen Ebene gehabt. Psychologisch sei sie zerstört. Für die nutzlosen Therapien während fünf Jahren bezahlte sie dem Scharlatan 8000 Franken.

Der Angeklagte gab einen Teil der Ereignisse zu, bestritt aber, dass es sich um Missbrauch gehandelt habe. «Das einzige, was ich bedauere ist, meine Frau betrogen zu haben (...) Im Allgemeinen schlafe ich nicht mit Patientinnen», sagte der Mann vor Gericht.

Ein psychiatrische Untersuchung ergab, dass der Mann unter schwerwiegenden narzisstischen Persönlichkeitsstörungen leidet. Trotzdem wurde als vollständig schuldfähig angesehen; und das Risiko eines Rückfalls wird als hoch eingestuft.

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