«Sarah hat Recht»: Juwelier konkurs – bekomme ich meine Uhr zurück?
Macht dein Juwelier Konkurs, während er deine Uhr zur Revision hat, bleibt dir Hoffnung. Rechtsanwältin Sarah Schläppi erklärt die Schritte, die du machen kannst.

Das Wichtigste in Kürze
- Macht dein Juwelier Konkurs, während er deine Uhr zur Revision hat, bleibt dir Hoffnung.
- Um die Uhr zurückzuerhalten, ist ein Antrag beim Konkursamt zu stellen.
- Deine Uhr bleibt dein Eigentum und geht nicht in die Konkursmasse des Unternehmens ein.
Vor vier Wochen brachte ich meine wertvolle Uhr, die stehen geblieben war, in ein Schmuckgeschäft. Der Verkäufer sagte mir, sie würden die Uhr revidieren und sich bei mir melden, sobald sie fertig sei.
Da ich nichts mehr gehört hatte, ging ich gestern dort vorbei und stand vor geschlossenen Türen: Der Juwelier hat offenbar Konkurs gemacht, seine Tür war versiegelt.
Was nun? Wie bekomme ich meine Uhr zurück?
Antrag beim Konkursamt stellen
Um die Uhr zurückzuerhalten, muss ein Antrag beim Konkursamt gestellt werden.
Im Rahmen eines Konkurses wird das gesamte Vermögen der Schuldnerin (in diesem Fall des Schmuckgeschäfts) zu Befriedigung der Gläubiger verwendet. Dieses Vermögen bildet die sogenannte Konkursmasse.

Grundsätzlich gehören nur die der Schuldnerin gehörenden Vermögenswerte in die Konkursmasse.
Eine Uhr, die zur Reparatur in ein Schmuckgeschäft gegeben wurde, bleibt jedoch im Eigentum des ursprünglichen Besitzers und fällt daher nicht in die Konkursmasse des Geschäfts.
Relevante Beweismittel sind vorzulegen
Der Eigentümer kann sein Eigentum gegenüber dem Konkursamt geltend machen. Dabei sind alle relevanten Beweismittel, die das Eigentum nachweisen (zum Beispiel die Kaufquittung), beizufügen.
Falls ein Reparaturschein ausgestellt wurde, sollte dieser dem Antrag unbedingt beigefügt werden.
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Zur Autorin: Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.