Stadt Bern

    Darf ich Möbel auf dem Trottoir entsorgen?

    Sarah Schläppi
    Sarah Schläppi

    Bern,

    Das Abstellen ausgedienter Gegenständen auf dem Trottoir verstösst gegen das Gesetz. Einige Orte tolerieren es aber trotzdem, so Rechtsanwältin Sarah Schläppi.

    Frau Porträtfoto blond Anzug
    Dr. Sarah Schläppi ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner. - zVg

    Das Wichtigste in Kürze

    • Möbel, Bücher und Geräte werden gerne «Gratis zum Mitnehmen» auf dem Trottoir platziert.
    • Diese Praxis verstösst streng genommen unter anderen gegen das Umweltschutzgesetz.
    • In der Praxis wird es jedoch an vielen Orten toleriert, so auch in Bern.

    Mir fällt immer wieder auf, dass einige Leute bei uns im Quartier ihre alten Möbel, Bücher oder Geräte einfach aufs Trottoir stellen und hinschreiben «Gratis zum Mitnehmen».

    Ich dachte, man müsse diese Sachen in den Entsorgungshof oder allenfalls eine Brockenstube bringen.

    Darf man die Möbel etc. einfach auf das Trottoir stellen und «Gratis zum Mitnehmen» anschreiben?

    Verstoss gegen Umwelt- und andere Abfallgesetze

    Nein, das darf man nicht. Das Abstellen von ausgedienten Gegenständen auf dem Trottoir verstösst streng genommen gegen das Umweltschutzgesetz und gegen eine Vielzahl kantonaler Abfallgesetze.

    Kühlschrank zum Mitnehmen
    Wird «Gratis zum Mitnehmen» als Vorwand genutzt, um sich den Weg zum Entsorgungshof zu sparen, kann dies mit Busse bestraft werden. (Symbolbild) - zVg

    In der Praxis wird es jedoch an vielen Orten toleriert, vorausgesetzt es handelt sich um funktionstüchtige und saubere Gegenstände und nicht um offensichtlichen Abfall.

    Wird «Gratis zum Mitnehmen» hingegen als Vorwand genutzt, um sich den Weg zum Entsorgungshof zu sparen, kann dies mit Busse bestraft werden.

    Steht in deiner Wohnung auch ein Möbelstück, das du gratis vom Trottoir mitgenommen hast?

    In der Stadt Bern ist es beispielsweise nur bei schönem Wetter erlaubt, solche Gegenstände bereitzustellen. Die Gegenstände müssen am Abend auch wieder entfernt werden.

    ***

    Zur Autorin: Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.

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    Kommentare

    User #6025 (nicht angemeldet)

    Ja, darf man, wenn man vorher eine Hunderternote draufklebt.

    User #5063 (nicht angemeldet)

    ist es uns langweilig ?

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