Haft

XL-Bully beisst Mann zu Tode - Besitzer muss 12 Jahre in Haft

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Grossbritannien,

Der Besitzer eines XL-Bully-Hundes ist zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil das Tier einen 84 Jahre alten Mann in Nordwestengland zu Tode gebissen hat. Der angegriffene Mann sei im Februar 2025 abends auf dem Heimweg von einem Pub in der Einfahrt eines Hauses von dem Hund attackiert worden, wie die britische Nachrichtenagentur PA mit Verweis auf Gerichtsangaben berichtete. Der Mann sei seinen Verletzungen schliesslich einen Monat nach dem Angriff erlegen.

American XL Bully
Ein XL Bully hat in England einen Mann getötet. Sein Besitzer muss jetzt ins Gefängnis. - Keystone

Vor Gericht sei von «katastrophalen Gesichtsverletzungen» die Rede gewesen. Der Angriff habe 45 Minuten gedauert. Währenddessen sei das Opfer die ganze Zeit bei Bewusstsein gewesen und habe unerträgliche Schmerzen erlitten. Bewaffnete Polizisten erschossen den 46 Kilogramm schweren Hund namens «Toretto» mit zehn Schüssen, schreibt PA. Später hätten Untersuchungen ergeben, dass Toretto bereits angefangen hatte, den Mann bei lebendigem Leib zu fressen.

Der 31-jährige Angeklagte wurde für schuldig befunden, Halter eines gefährlich ausser Kontrolle geratenen Hundes gewesen zu sein. Ein «Katalog von Versäumnissen» habe zu dem Angriff geführt. So sei der Hund nur unzureichend – auf einer Terrasse durch ein Tor mit einem Riegel – gesichert gewesen. Der Hundebesitzer bekannte sich schuldig, einen XL-Bully ohne Ausnahmegenehmigung gehalten zu haben. Seit Februar 2024 ist in Grossbritannien die Haltung von XL-Bullies untersagt, es sei denn, sie waren bereits vor dem Inkrafttreten des Verbots registriert.

In Deutschland ist der Amerikanische XL Bully bisher nicht als Rasse klassifiziert und taucht deshalb in den Listen mit gefährlichen Hunden nicht auf – im Gegensatz zu Rassen wie Pitbull Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier oder American Staffordshire Terrier. Für sie gilt auch ein Importverbot. Eine bundesweite Regelung zur Haltung von Kampfhunden gibt es aber nicht. Welche Rassen als gefährlich gelten, listen die einzelnen Bundesländer auf. Für diese Tiere gelten Sonderregeln wie eine Genehmigungspflicht, Leinen- und Maulkorbzwang oder Versicherungspflicht.

Mehr zum Thema:

Weiterlesen

ikea
141 Interaktionen
«Skandalös»
SMS
20 Interaktionen
«Verwirrt»

MEHR IN NEWS

Zürich
a
1 Interaktionen
Gestrandeter Timmy
7 Interaktionen
Washington

MEHR HAFT

benko geld signa
4 Interaktionen
Wien
flagge
8 Interaktionen
Russland
matthew perry
«Ketamin-Königin»

MEHR AUS GROSSBRITANNIEN

4 Interaktionen
London
1 Interaktionen
London
alzheimer studie
4 Interaktionen
Nutzen begrenzt