Oberster Gerichtshof in Wien bestätigt U-Haft für René Benko
Der frühere Investor und Signa-Gründer René Benko ist Mitte Februar mit einer Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht Wien abgeblitzt. Statt der erhofften Enthaftung bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) nun die U-Haft, wie die «Kronen Zeitung» am Montag online berichtete.

«René Benko wurde im Grundrecht auf persönliche Freiheit nicht verletzt», teilte der OGH demnach der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mit. «Die Grundrechtsbeschwerde wird abgewiesen.»
Benko befindet sich seit Januar 2025 in U-Haft. Für Ende dieser Woche ist die nächste Haftprüfungsverhandlung angesetzt. Im Oktober 2025 wurde Benko in Innsbruck wegen sogenannter betrügerischer Krida, wie das Delikt in Österreich heisst, nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt. Demnach soll er Vermögenswerte beiseite geschafft und die Erfüllung von Gläubigeransprüchen im Zuge seiner Insolvenz geschmälert haben.
In einem zweiten Verfahren im Dezember desselben Jahres fasste Benko ebenfalls wegen betrügerischer Krida 15 Monate bedingte Haft aus. Nach Einsprüchen der WKStA und der Verteidigung ist auch dieses Urteil nicht rechtskräftig. Benko wies bisher stets jegliche Vorwürfe zurück.














