WHO stärkt Pandemie-Regeln – keine Anordnungen zu Lockdowns
Die Weltgesundheitsorganisation aktualisiert ihre Vorsorgeregeln für eine effektivere Pandemie-Vorbereitung.

Für eine bessere Vorbereitung auf eine mögliche neue Pandemie haben die mehr als 190 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ihre Vorsorgeregeln aktualisiert. Neu kann die WHO eine «pandemische Notlage» als höchste Alarmstufe ausrufen, damit Länder Schutzmassnahmen treffen können. Das steht in den aktualisierten internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die an diesem Freitag in Kraft getreten sind.
Sie sollen helfen, die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten besser zu verhindern und zu bekämpfen. Während der Corona-Pandemie haben manche Bürgerinnen und Bürger, die Schutzmassnahmen wie Lockdowns und Impfpflichten ablehnten, die WHO dafür verantwortlich gemacht. Allerdings wurden solche Massnahmen immer von den nationalen Regierungen verhängt.
Die WHO hatte nie die Befugnis, Zwangsmassnahmen anzuordnen, und hat dies auch in Zukunft nicht. Die WHO kann eine «pandemische Notlage» unter bestimmten Bedingungen ausrufen: wenn auf der Welt ein Virus auftaucht, das sich wie das Coronavirus Sars-CoV-2 über Landesgrenzen auszubreiten droht,
Voraussetzung für pandemische Notlage
wenn zudem die Kapazität der Gesundheitssysteme bedroht ist, grosse soziale und wirtschaftliche Folgen drohen und eine international koordinierte Antwort nötig ist. Neu ist auch, dass jedes Land Kapazitäten schaffen muss, um Krankheitserreger früh zu erkennen, zu überwachen und sofort zu bekämpfen.
Damit soll in jedem Land eine nationale Behörde beauftragt werden, und ein WHO-Ausschuss soll Länder bei der Einrichtung unterstützen. Zu den geforderten Kapazitäten gehört auch die Fähigkeit, mit Falschinformationen über Krankheiten oder Schutzmassnahmen umzugehen.
Was Länder genau machen, entscheidet jedes für sich. Länder mit umfangreichem Gesundheitssystem haben die nötigen Kapazitäten in der Regel bereits. Die WHO betont,
WHO-Generaldirektor kann nur Empfehlungen abgeben
dass der WHO-Generaldirektor in Krisenlagen auch nach den neuen Gesundheitsvorschriften ausschliesslich Empfehlungen für Massnahmen abgeben kann. Er kann keine Lockdowns, Impfpflichten oder Grenzschliessungen anordnen. Länder können die WHO-Empfehlungen umsetzen oder auch nicht.
Parallel haben die mehr als 190 WHO-Mitglieder einen Pandemie-Vertrag ausgehandelt, der auch bessere Pandemie-Vorbereitungen vorsieht. Unter anderem soll damit im Krisenfall auch die faire Verteilung von Hilfsmitteln und Impfstoffen weltweit garantiert werden.