Wegen Corona: Sachsens Verfassungsgerichtshof überprüft Massnahmen

Samantha Reimer
Samantha Reimer

Deutschland,

Die meisten Corona-Klagen in Sachsen scheiterten. Das Verfassungsgericht prüft daher bald die strikten Lockdown-Massnahmen aus 2021.

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Der sächsische Verfassungsgerichtshof. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Sachsen befand sich während der Pandemie oft im Fokus rechtlicher Auseinandersetzungen. Besonders die strengen Lockdown-Massnahmen im Winter 2021 führten zu zahlreichen Klagen.

Die meisten davon wurden jedoch abgewiesen, da die Gerichte den Schutz von Leben und Gesundheit höher bewerteten als Grundrechtseinschränkungen. Der sächsische Verfassungsgerichtshof betonte, dass Verordnungen eine kurze Geltungsdauer hatten.

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Eine Statue der Justitia. (Symbolbild) - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Zudem wären staatliche Hilfen bereitgestellt worden, was die Eingriffe rechtfertigte, wie «Sächsische Zeitung» berichtet. Doch auch Eilverfahren hatten wenig Erfolg, da hier ein besonders strenger Massstab galt.

Zweifel an Schutzmassnahmen

Ein Beispiel ist die Entscheidung vom Februar 2021, bei der ein Antrag der AfD-Landtagsfraktion gegen die Corona-Schutzverordnung abgelehnt wurde.

Trotz Zweifel an einzelnen Punkten sah das Gericht keine offensichtliche Rechtswidrigkeit der Massnahmen.

Die Landesregierung hatte weitreichende Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren verhängt, um die hohe Infektionslage einzudämmen.

Strittige Regelungen: 15-Kilometer-Radius und Vereinssport

Eine besonders umstrittene Massnahme war der 15-Kilometer-Radius für Sport und Bewegung. Diese Regelung sorgte für Verwirrung und wurde später für unwirksam erklärt.

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Maskenpflicht, Lockdown, Impfungen: So sah die Corona-Pandemie für viele Teile der Welt aus. (Symbolbild) - Depositphotos

Gesundheitsministerin Petra Köpping bezeichnete sie rückblickend als absurd. Ähnlich kritisch wurde das Verbot von Vereinssport für Kinder bewertet.

Zwar war wissenschaftlich nicht abschliessend geklärt, ob Kinder das Virus genauso verbreiten wie Erwachsene. Dennoch hielten die Gerichte diese Einschränkungen für gerechtfertigt, da eine Übertragung auch im Freien möglich sei.

Impf- und Maskenpflicht bei Corona: Rechtsfragen bleiben

Die Impfpflicht für Pflegepersonal sorgte ebenfalls für Kontroversen. Ein Dresdner Pflegeheim musste einer ungeimpften Mitarbeiterin Gehalt nachzahlen, da das Arbeitsgericht entschied, dass ein Beschäftigungsverbot nicht gerechtfertigt sei.

Die Gefahr durch ungeimpfte Mitarbeiter sei nicht ausreichend belegt worden. Auch die Maskenpflicht wurde rechtlich geprüft.

Findest du, die Richter haben richtig entschieden?

Ein Eilantrag gegen die Pflicht scheiterte jedoch. Die Richter argumentierten, dass psychische Belastungen zwar möglich seien, aber nicht die Gefahren des Virus überwiegen würden.

Neue Verhandlungen vor Gericht

Am 11. April wird der sächsische Verfassungsgerichtshof daher erneut strikte Lockdown-Massnahmen aus dem Winter 2021 prüfen. Dabei stehen Fragen zu Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche sowie zur Wirksamkeit von Ausgangssperren im Mittelpunkt.

Experten erwarten eine gründliche Analyse dieser Regelungen.

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Kommentare

User #678 (nicht angemeldet)

Muss sich die AfD so kurz vor Ostern wieder als Opferlamm darstellen?

User #2254 (nicht angemeldet)

- 1950 bis 2018 x-10tausend Grippentote/Jahr - 2019-2021 x-10tausend Coronatote 99% weniger Grippentote/Jahr - ca. 2022 Coronastopp wieder nur nur noch Grippentote/Jahr. (Kann gern statistisch nachgesehen werden) *Finde den Fehler*

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