Das Burgtheater in Wien fordert gerichtlich vom Schauspieler Florian Teichtmeister eine finanzielle Entschädigung.
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Vor Gericht haben sich Vertreter des Burgtheater und der Schauspieler Florian Teichtmeister getroffen. Es ging um rund 100'000 Euro Schadenersatz. - pexels/@Niklas Jeromin

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Wiener Burgtheater forderte vom Schauspieler Florian Teichtmeister Schadenersatz.
  • Das frühere Ensemble-Mitglied hoffte auf eine Diversion.
  • Ein finanzieller Ausgleich kam vor Gericht nicht zustande.
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Das Burgtheater und der Schauspieler Florian Teichtmeister (44) sind am Montagvormittag am Wiener Arbeits- und Sozialgericht aufeinandergetroffen. Das Theater forderte rund 100'000 Euro (etwa 97'100 Franken) Schadenersatz von Teichtmeister.

Das Burgtheater führte dabei abgesagte Vorstellungen, neu gedruckte Programmhefte und Rechtsanwaltskosten ins Treffen. Teichtmeister hatte laut «Kronen-Zeitung» auf eine Diversion gehofft.

Er gab sich überzeugt, dass Umbesetzungen möglich gewesen wären, statt ersatzlosen Streichungen von Aufführungen. Das Ansinnen Teichmeisters ist jedenfalls vor Gericht gescheitert.

Hatte Burgtheater «Scheuklappen» auf?

Teichtmeister-Anwalt Manfred Arbacher-Stöger warf dem Burgtheater vor, «Scheuklappen» aufgehabt zu haben. «Warum haben Sie nichts gemacht? Suspendiert oder eine Zweitbesetzung vorbereitet?»

Laut «Krone» argumentiert der kaufmännischen Burgtheater-Geschäftsführer Robert Beutler: «Vielleicht lag eine Blauäugigkeit vor. Er hat uns gesagt, dass er seine damalige Lebensgefährtin klagen wird.»

«Mein Mandant war vergleichsbereit, aber nicht zu einer utopischen Summe, die er sich nie im Leben leisten konnte.» So zitiert der «ORF» den Teichtmeister-Anwalt Arbacher-Stöger. Alles, was «über ein paar tausend Euro ist», bedeute für den Mandanten den finanziellen Ruin.

Urteil folgt

Das Verfahren vor dem Gericht wurde am Montag abgeschlossen. Ein Urteil soll in den nächsten Monaten schriftlich ergehen.

Teichtmeister hatte von 2008 bis 2021 Bilder von missbrauchten Kindern und Jugendlichen erworben. Er hat damit teilweise Collagen und Diashows erstellte, oder das Material mit Textanmerkungen versehen, führt der «ORF» aus.

Das ehemalige Burgtheater-Ensemble-Mitglied wurde dafür letzte Jahr zu zwei Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Teichtmeister wurde sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Massnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen.

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