Zahlungen aus dem EU-Wiederaufbaufonds sind grundsätzlich an Vereinbarungen gebunden. Polen muss die Justizreform rückgängig machen – es gibt keine Ausnahmen.
EU
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Polen erhält keine Zahlung aus dem Corona-Wiederaufbaufonds.
  • Die Zahlungen sind in jedem Land an bestimmte Verpflichtungen gebunden.
  • Polen muss die Justizreform zurücknehmen, dann erhält es Zahlungen, so von der Leyen.
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EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen schliesst im Streit mit Polen die Auszahlung von milliardenschweren Corona-Hilfen aus. Solange bis die Regierung in Warschau die umstrittene Justizreform zurücknimmt. Polen müsse für Zahlungen aus dem Europäischen Wiederaufbaufonds die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geforderte Unabhängigkeit der Justiz wiederherstellen. Dies sagte von der Leyen der «Augsburger Allgemeinen» am Samstag.

«Diese Investitionen gibt es nur mit Reformen und die sind festgeschrieben in den länderspezifischen Empfehlungen», sagte von der Leyen. «Für Polen gilt seit Jahren die Reformforderung, die Unabhängigkeit der Justiz wiederherzustellen.» Die Forderungen an Polen seien auch nicht ungewöhnlich. «Wir haben mit allen Mitgliedstaaten Verpflichtungen vereinbart, die an die Zahlungen gekoppelt sind», so von der Leyen.

Polen
Der polnische Präsident Andrzej Duda (49). - Keystone

Nach aktuellen Berechnungen soll Polen aus dem Corona-Wiederaufbauplan etwa 23,9 Milliarden Euro an Zuschüssen und zusätzliche Kredite in Milliardenhöhe erhalten.

Im Streit mit Polen geht es vor allem darum, die Arbeit der umstrittenen Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Die Kammer kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen. Die Tätigkeit ist nach EuGH-Entscheidungen nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.

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