Bei der Verfolgung von Gewalt gegen Frauen sollen in der EU künftig einheitliche Mindeststandards gelten.
Demo zum Weltfrauentag in Paris
Demo zum Weltfrauentag in Paris - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission schlägt Mindeststandards bei Gewalt gegen Frauen vor.
  • Das Prinzip sei ganz klar: «Nein heisst Nein.»

Wie die EU-Kommission anlässlich des Internationalen Frauentags am Dienstag vorschlug: Täter sollen künftig europaweit wegen Vergewaltigung belangt werden können, auch wenn sie das Opfer nicht geschlagen oder bedroht haben. Bisher seien in 18 der 27 Mitgliedsländer Gewalt oder Drohungen Voraussetzung für eine Strafverfolgung, hiess es.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte, Gewalt gegen Frauen müsse europaweit nach ähnlichen Regeln «verhindert, verurteilt und verfolgt» werden. In vielen EU-Staaten seien die Gesetze gegen sexuelle Nötigung zu vage formuliert oder zu lax, kritisierte die EU-Kommission. So sei etwa die Genitalverstümmelung nicht überall explizit verboten.

Weitere Taten zur Strafe gezogen

Auch das Mobbing oder Stalking von Frauen im Internet soll EU-weit als Straftat gelten, wie die Kommission weiter vorschlug. Unter Strafe gestellt werden soll demnach auch das böswillige Weiterverbreiten intimer Aufnahmen. Der Richtlinienvorschlag geht nun zur Beratung an die EU-Staaten und das Europaparlament.

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Mobbing ist auch heute noch ein grosses Problem. (Symbolbild) - Pixabay

Den Angaben zufolge hat jede dritte Frau in der EU-Erfahrungen mit Gewalt oder häuslicher Gewalt gemacht. Jede Zwanzigste wurde demnach Opfer einer Vergewaltigung. Allerdings müsse die Datenbasis für sexualisierte Gewalt verbessert werden, betonte die Kommission.

Deutschland hatte sein Sexualstrafrecht 2016 reformiert. Seitdem gilt das Prinzip «Nein heisst Nein.» Das heisst, eine Vergewaltigung liegt laut Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs auch dann vor, wenn das Opfer sich nicht körperlich wehrt. Sondern durch Worte oder Gesten seine Ablehnung zum Ausdruck bringt.

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