Verbliebene Bewohnerinnen und Bewohner verlassen Punker-Protestcamp auf Sylt

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Deutschland,

Nach einer von den Behörden angeordneten sowie gerichtlich bestätigten Auflösung eines Punker-Protestcamps auf Sylt haben die noch verbliebenen Bewohnerinnen und Bewohner den Bereich am Mittwoch verlassen.

Landschaft auf Sylt
Landschaft auf Sylt - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Räumungsaufforderung freiwillig befolgt - Polizei muss nicht eingreifen.

Das teilte eine Sprecherin der Polizei auf der Nordseeinsel mit. Die Menschen hätten das Camp freiwillig verlassen. Die von der Gemeinde zur Amtshilfe angeforderte Polizei habe deshalb nicht eingreifen müssen.

«Die Campbewohner haben das Camp verlassen», sagte die Sprecherin. Mitarbeiter des kommunalen Bauhofs hätten inzwischen begonnen, das Gelände zu räumen und einen Zaun zu errichten. Zuletzt hatten sich demnach knapp 20 Bewohnerinnen und Bewohner in dem Protestcamp nahe dem Rathaus der Inselhauptstadt Westerland aufgehalten. Die Polizei sei zwar «anwesend», habe dort allerdings nichts weiter zu tun, fügte die Sprecherin an. Angaben zur Zahl der Einsatzkräfte machte sie nicht.

Angehörige der Punkerszene hatten sich den Sommer über auf der zum Bundesland Schleswig-Holstein gehörenden Insel versammelt und dort später auch ein Camp errichtet, das als dauerhafter Aufenthaltsbereich sowie als Sammelpunkt für Kundgebungen diente. Da mit dem Camp politische Forderungen vertreten wurden, erkannte es der Kreis Nordfriesland trotz Beschwerden zunächst für rund einen Monat als Versammlung an, die unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit stand.

Eine Verlängerung über den 31. August hinaus lehnten der Kreis zuletzt jedoch unter Verweis auf eine veränderte Interessenabwägung und die Notwendigkeit zum Schutz der Rechte der Anwohnerinnen und Anwohner ab. Hauptargumente waren schlechte sanitäre Zustände rund um das Camp und dauerhafte Lärmbelästigung.

Vor den Gerichten hatte diese Ablehnung Bestand, Eilklagen des Organisators des Camps gegen die Auflösung und Räumung wurden abgewiesen. Abschliessend billigte am Dienstag das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Entscheidung.

Es verwies auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, weil die Gesundheit anderer Menschen, deren Eigentum sowie die Umwelt durch die Zustände gefährdet seien. Eine Rolle spielte laut Gericht aber auch, dass die Bewohner und Bewohnerinnen ihre Forderungen bereits wochenlang hätten vertreten können.

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