Urteil: Online-Eheschliessung in Utah in Deutschland nicht wirksam

AFP
AFP

Deutschland,

Eine Online-Eheschliessung im US-Bundesstaat Utah zwischen einem türkischen Staatsbürger und einer Bulgarin ist in Deutschland unwirksam.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Ehe mit Bulgarin berechtigt Türke nicht zu Aufenthalt in EU.

Aus der Hochzeit ergibt sich damit auch kein Recht auf einen Aufenthalt in der EU, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf laut Mitteilung vom Mittwoch im Eilverfahren entschied. Der türkische Ehemann habe nicht glaubhaft gemacht, Familienangehöriger einer Unionsbürgerin zu sein, hiess es.

Laut Gericht hatten die beiden sich im Juni 2021 in Duisburg per Videokonferenz das Jawort gegeben, was ein Behördenmitarbeiter aus Utah protokollierte. Für die Eheschliessung hätten sie ein Zertifikat erhalten, womit der türkische Staatsbürger bei der Ausländerbehörde der Stadt Duisburg eine Aufenthaltskarte für die EU beantragen wollte. Die Ausländerbehörde lehnte den Antrag ab, wogegen der Mann klagte.

In Deutschland müsse die Ehe «persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit von einem Standesbeamten» geschlossen werden, erklärte das Gericht. Das sei bei der Eheschliessung per Videokonferenz nicht der Fall gewesen, weswegen diese auch nicht mit der sogenannten Dänemark-Ehe zu vergleichen sei. Über eine Beschwerde gegen den Beschluss würde das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

a
11 Interaktionen
Verspätungen & Co
schmezer kolumne
39 Interaktionen
Ueli Schmezer

MEHR IN NEWS

tesla aktie
1 Interaktionen
Börse
Büren
1 Interaktionen
Büren (D)
a
12 Interaktionen
Folgen für Zivilisten

MEHR AUS DEUTSCHLAND

a
3 Interaktionen
Lüge zu Babynews
Köln Spielplatz
15 Interaktionen
Wie bitte?
Waldbrand
2 Interaktionen
Waldbrände wüten
Jens Spahn
13 Interaktionen
«Schrittweise»