Urteil in Münchner Raserprozess um Tod von 14-Jährigem erwartet
Im Münchner Raserprozess um den Tod eines 14 Jahre alten Schülers soll am Dienstag (14.00 Uhr) das Urteil verkündet werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Staatsanwaltschaft forderte auch eine Unterbringung des Manns in einer Entziehungsanstalt..
Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten, der unter Drogeneinfluss als Geisterfahrer durch München gerast war, im Prozess eine lebenslange Haftstrafe unter anderem wegen Mordes. Die Verteidigung des geständigen 35-jährigen Victor-Friedrich B. sieht in der Tat keinen Mord, verzichtete aber auf eine konkrete Strafmassforderung.
Die Staatsanwaltschaft forderte auch eine Unterbringung des Manns in einer Entziehungsanstalt. Ausserdem verlangte die Anklage eine Verurteilung wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und weiterer Delikte. Der nach einem Urteil wegen Drogenhandels auf Bewährung freie B. soll im November 2019 auf der Flucht vor der Polizei den Schüler überfahren, eine Jugendliche angefahren und weitere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben.