Urteil: Frankreich haftet für Tod von Jogger durch Algenpest
Ein Gericht hat dem französischen Staat eine Mitschuld am Tod eines Joggers gegeben, der 2016 an einem Strand giftige Gase verrottender Algen eingeatmet hatte.

Wenn die Algen an Frankreichs Stränden absterben und verfaulen, entstehen giftige Gase, die auch für Menschen lebensgefährlich werden können.
Ein Gericht hat dem Staat Frankreich nun die Mitschuld am Tod eines Joggers gegeben, der 2016 an einem Strand in Westfrankreich giftige Gase von Algen eingeatmet hatte. Laut Verwaltungsgerichtshof in Nantes hat der Staat europäische und nationale Vorschriften zum Schutz von Gewässern vor Verschmutzungen durch die Landwirtschaft nicht umgesetzt.
Staat muss Witwe und drei Kinder des Paares entschädigen
Während ein Gericht in erster Instanz die Klage der Angehörigen noch abgewiesen und ein Herzversagen in Betracht gezogen hatte, ging der Verwaltungsgerichtshof nun von einer tödlichen Vergiftung durch das Einatmen von Schwefelwasserstoff in hoher Konzentration aus. Dieser war bei Untersuchungen vor Ort nachgewiesen worden. Das Gericht verurteilte den Staat, die Witwe des Joggers und die drei Kinder des Paars zu entschädigen.
Der Tod des Mannes hatte die Diskussion um die Algenpest in Frankreich befeuert. Mit Millionenaufwand schaffen die Behörden jedes Jahr per Radlader Tausende Tonnen an Algen von den Badestränden weg.
Massentierhaltung seit Jahrzehnten am Pranger
Die Massentierhaltung mit ihren nitratreichen Abwässern steht in der Bretagne seit Jahrzehnten als Verursacher der jährlich wiederkehrenden Algenpest an etlichen Stränden am Pranger.
In der westfranzösischen Region werden besonders viele Tiere industriell aufgezogen. Mehr als die Hälfte der französischen Schweineerzeugung und ein Drittel der Geflügelzucht ist in der Bretagne angesiedelt, ebenso wie knapp ein Viertel der Milcherzeugung.
Umweltverbände erwirkten in den vergangenen Jahren bereits etliche Gerichtsentscheide. Trotz staatlicher Aktionspläne zur Verringerung der Nitratbelastung und einer strikten Reglementierung zum Ausbringen von Gülle hat sich die Problematik jedoch nicht grundlegend verbessert.