Ungarns Regierung ermöglicht weitere Freilassung von Schleppern
Inhaftierte ausländische Menschenhändler in Ungarn könnten bald ohne Urteil freigelassen werden.

Inhaftierte ausländische Menschenhändler, gegen die in Ungarn ein Strafverfahren läuft, können ab 19. August ohne Urteil aus der Haft entlassen werden. Das berichtete der ungarische TV-Sender RTL am Freitagabend. Verwiesen wurde auf ein Regierungsdekret, das sich auf die seit dem Krieg in der Ukraine in Ungarn geltende Notsituation bezieht.
Eine Klausel soll es Schleppern ermöglichen, mit einer sogenannten bedingten Aussetzung der Strafverfolgung freigelassen zu werden.
Dabei müssen sich die Betroffenen lediglich zu ihrer Schuld bekennen, die Umstände der Straftat offenlegen und sich verpflichten, Ungarn innerhalb von 72 Stunden nach Rechtskraft der Entscheidung zu verlassen. Das entsprechende Verfahren können die Staatsanwaltschaft, der Verdächtige oder sein Verteidiger anstrengen.
Regierung rechtfertigt Massnahme
Der Hintergrund dieser Massnahme ist nicht neu. Die rechtsnationale Regierung von Premier Viktor Orbán hatte im April 2023 beschlossen, in Ungarn wegen Menschenhandel verurteilte ausländische Strafgefangene freizulassen. Nach Angaben von RTL sollen mehr als 2500 Menschenhändler die Gefängnisse verlassen haben.
Die Regierung rechtfertigte dieses Vorgehen damit, dass die ungarischen Gefängnisse überfüllt seien und sie die Schlepper nicht auf Kosten der ungarischen Steuerzahler verwahren wolle. Wegen der frühzeitigen Entlassung von verurteilten ausländischen Schleppern aus Gefängnissen hatte die EU-Kommission Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt.
Das Land sei EU-rechtlichen Pflichten nicht nachgekommen, wonach in Fällen von Migrantenschleppungen angemessene und abschreckende Sanktionen verhängt werden sollen, teilte die Brüsseler Behörde mit.