Ungarns Polizei: Keine Ermittlungen gegen Pride-Teilnehmer
Trotz Verbots leitet die Budapester Polizei keine Ermittlungen gegen die Pride-Parade mit über 200.000 Teilnehmern ein.

Die Budapester Polizei leitet keine Ermittlungen gegen die Teilnehmer der Pride-Parade in Ungarns Hauptstadt vom 28. Juni ein. Das teilte das zuständige Polizeipräsidium überraschend mit. Oppositionspolitiker hatten befürchtet, dass massenhaft Bussgelder verhängt werden, weil die Versammlung auf Betreiben der Regierung offiziell verboten war.
Pride-Paraden treten weltweit für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, Trans- und queeren Menschen (LGBTQ) ein. Zur Begründung, dass auf Ermittlungen verzichtet wird, teilte die Polizei mit, die Organisatoren hätten die Bürger hinsichtlich der Rechtslage verunsichert.
Darunter war auch Bürgermeister Gergely Karacsony. Der links-grün-liberale Politiker hatte die Pride zu einer offiziellen Feier der Stadt Budapest erklärt, um das Verbot zu umgehen. Nach ungarischem Recht fallen kommunale und staatliche Feiern nicht unter das Versammlungsgesetz.
Karacsonys kluger Schachzug
Seit vier Tagen laufen gegen Karacsony polizeiliche Ermittlungen. Laut Gesetz drohen dem Veranstalter bis zu ein Jahr Haft. Der rechtspopulistische Ministerpräsident Viktor Orban hatte im Zuge einer homophoben Kampagne Gesetze und die Verfassung geändert und auf dieser Grundlage ein polizeiliches Verbot der Veranstaltung erwirkt.
Die Teilnahme an verbotenen Veranstaltungen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bussgeldern von bis zu 500 Euro bestraft werden. Zur Identifizierung einzelner Teilnehmer war der Polizei im Vorfeld erlaubt worden, Gesichtserkennungs-Software einzusetzen.
Rekordbeteiligung trotz Verbots
Trotz des Verbots waren so viele Menschen wie noch nie bei der diesjährigen Budapester Pride-Parade: Die Veranstalter sprachen von mehr als 200'000 Teilnehmern. Dies bewerten Beobachter als Dämpfer für den machtbewussten Regierungschef Orban.
Er selbst äusserte sich danach «überrascht», dass das Thema Pride trotz des Verbots immer noch nicht vom Tisch sei.