UN: mehr Anzeichen von Kriegsverbrechen in der Ukraine

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Genève,

Wahllose Angriffe, Verweigerung medizinischer Hilfe, willkürliche Tötungen und sexuelle Gewalt. Das UN-Menschenrechtsbüro schaut besorgt auf das, was als nächstes in der Ukraine kommt.

Frisch ausgehobene Gräber für getötete Zivilisten in Butscha.
Frisch ausgehobene Gräber für getötete Zivilisten in Butscha. - Rodrigo Abd/AP/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Ukraine häufen sich nach Angaben des UN-Menschenrechtsbüros Anzeichen für Kriegsverbrechen.

Die russischen Streitkräfte hätten wahllos bewohnte Gebiete beschossen und bombardiert und dabei Zivilisten getötet sowie Krankenhäuser, Schulen und andere zivile Infrastrukturen zerstört, berichtete das Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, in Genf. Neben wahllosen Angriffen und der Verweigerung medizinischer Hilfe gebe es hunderte Berichte über willkürliche Tötungen und auch über sexuelle Gewalt. Solche Taten kämen Kriegsverbrechen gleich.

«Es gibt bereits ein Blutbad (in der Ukraine)», sagte die Sprecherin des Büros, Ravina Shamdasani. «Wir schauen besorgt auf das, was als nächstes kommt. Auch Krieg habe Regeln, und sie müssen respektiert werden.»

Der Angriff auf den Bahnhof in Kramatorsk in der Region Donezk, wo am 8. April Streumunition 60 Zivilisten getötet habe, zeige, dass die Prinzipien des humanitären Völkerrechts ignoriert würden, teilte Bachelet mit. Es gebe auch immer mehr Anzeichen für willkürliche Tötungen, darunter in Butscha, dem Vorort der Hauptstadt Kiew. Zivilisten würden gegen ihren Willen festgehalten und es gebe Berichte über Folter, Misshandlungen und Verschleppungen. Fünf Verschleppte seien tot gefunden worden.

Auch ukrainische Streitkräfte hätten im Osten des Landes offenbar wahllos Waffen eingesetzt, zivile Opfer in Kauf genommen sowie zivile Infrastruktur zerstört. Ebenso gebe es Berichte, dass ukrainische Streitkräfte oder ihre Verbündeten Gefangene ohne Kontakt zur Aussenwelt festhalten.

Bachelet appellierte an alle Seiten, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Dazu gehöre unter anderem, dass zwischen militärischen und zivilen unterschieden und Zivilisten nicht gezielt angegriffen werden und dass niemand gefoltert wird.

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