Umweltklage gegen Norwegen beim Menschenrechtsgerichtshof eingereicht

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Norwegen,

Grosseltern in Norwegen wollen den Kampf gegen Ölbohrungen in der Arktis nicht aufgeben.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (F). - Keystone

Nachdem sie drei Mal vor nationalen Instanzen gescheitert war, will die Organisation «Besteforeldrenes klimaaksjon» (Klimaaktion der Grosseltern) ihre Klimaklage nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg bringen.

«Wir haben heute eine Klage wegen Verstosses gegen die Menschenrechte (Artikel 2 und 8) eingereicht», sagte Steinar Winther Christensen am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Die «Grosseltern» hatten gemeinsam mit Greenpeace und anderen Umweltgruppen in mehreren Instanzen dagegen geklagt, dass Norwegen Bohrungen in der arktischen Barentssee zulässt. Ihrer Ansicht nach ist das ein Verstoss gegen den als Umweltparagrafen bekannten Paragrafen 112 der norwegischen Verfassung, wonach das Volk ein Recht auf eine gesunde Umwelt habe.

Das oberste norwegische Gericht lehnte die Klage im Dezember ab. Winther Christensen hofft nun, dass der Menschenrechtsgerichtshof eine andere Perspektive einnimmt. Die anderen Organisationen haben sich dieser Klage bisher nicht angeschlossen. Eine Sprecherin von Greenpeace sagte, man habe sich noch nicht entscheiden.

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