Türkei legt Rechtsrahmen für Friedensprozess mit der PKK vor
Die islamisch-konservative Regierungspartei AKP der Türkei hat im Bemühen um Frieden mit der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK einen Gesetzentwurf im Parlament eingereicht. Damit sollen rechtliche Rahmenbedingungen, etwa für eine Freilassung verurteilter PKK-Mitglieder unter bestimmten Bedingungen geschaffen werden.

Der Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, enthält etwa Regelungen zum Aufschub der Strafverfolgung von PKK-Mitgliedern. Das Parlament wird nun über den Entwurf beraten, gegebenenfalls Änderungen vornehmen und voraussichtlich in der nächsten Woche darüber abstimmen.
Nach einem jahrzehntelangen blutigen Konflikt mit dem türkischen Staat hatte die PKK im Mai 2025 ihre Auflösung angekündigt und war damit einem Aufruf ihres inhaftierten Gründers Abdullah Öcalan gefolgt. Später begannen einige Kämpfer, ihre Waffen niederzulegen und die PKK kündigte ihren Rückzug aus der Türkei in den Nordirak an. Die PKK ist in der Türkei, der EU und den USA als Terrororganisation gelistet.
Der nun vorgelegte Gesetzentwurf umfasst Straftaten wie die Mitgliedschaft in der PKK, Unterstützung der Gruppe, Propaganda und Terrorismusfinanzierung. Ermittlungen und Haftstrafen für entsprechende Straftaten werden demnach für fünf Jahre bei Haftstrafen bis zu 15 Jahren und für zehn Jahre bei längeren oder lebenslangen Haftstrafen ausgesetzt. Nach Angaben der Zeitung «Hürriyet» könnte das die Freilassung von etwa 3.600 Inhaftierten zur Folge haben.
Ausgenommen sind Personen, die vor dem 1. Juni 2005 oder wegen Tötungsdelikten im Auftrag der PKK verurteilt wurden. Damit wird die Freilassung des PKK-Chefs Öcalan, der seit 1999 auf der Gefängnisinsel Imrali inhaftiert ist, ausgeschlossen. Die Freilassung Öcalans war eine Kernforderung der PKK.
Die Regelungen im Gesetz gelten erst, nachdem die Sicherheitsbehörden die Auflösung der PKK und ihrer angeschlossenen Gruppen sowie die Abgabe ihrer Waffen bestätigt haben. Diese Bestätigung muss vom Nationalen Sicherheitsrat gebilligt und im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Profitieren können Personen, die innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung im Amtsblatt erklären, dass sie das Gesetz in Anspruch nehmen wollen. Wie und wann die Billigung durch den Sicherheitsrat erfolgen soll, ist bislang unklar.













