PKK

    Anklage gegen mutmassliche PKK-Funktionäre erhoben

    Keystone-SDA
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    Deutschland,

    Gegen zwei mutmassliche Führungskräfte der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Anklage erhoben.

    PKK Partei
    Im Bild: Anhänger der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. - keystone

    Den 54 und 46 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen werden die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen, wie die Behörde mitteilte.

    Zudem soll sich ein 53-Jähriger wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden verantworten.

    Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden soll der 54-Jährige mehrere Jahre lang in leitender Funktion für PKK-Aktivitäten in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg und Halle verantwortlich gewesen sein.

    Seit Mitte 2025 soll er den Ermittlungen zufolge auch die Stellung des Sektorleiters des PKK-Sektors «Nord» innegehabt haben.

    Dieser PKK-Sektor umfasst im Wesentlichen die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Teile von Hessen. Seit seiner Festnahme im vergangenen November sitzt er in Untersuchungshaft.

    Dem 46-Jährigen wird vorgeworfen, von 2015 bis 2018 Stellvertreter des älteren Mannes gewesen zu sein. Dem 53-jährigen Angeschuldigten wird die Unterstützung der PKK im Zeitraum von 2015 bis 2018 vorgeworfen.

    Die PKK nahm in den 1980er Jahren den bewaffneten Kampf für einen kurdischen Staat oder ein Autonomiegebiet im Südosten der Türkei auf, rückte später aber von der Forderung eines unabhängigen Staates ab.

    Seit 1993 unterliegt sie in Deutschland einem Betätigungsverbot und wird in der EU wie in der Türkei und den USA als Terrororganisation geführt. Im Zuge eines neuen Versuchs eines Friedensprozesses zwischen der Türkei und der PKK hatte die Organisation ihre Auflösung angekündigt.

    Über die Zulassung der Anklage und einen möglichen Termin zur Verhandlung muss nun das Oberlandesgericht entscheiden.

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    Kommentare

    User #1586 (nicht angemeldet)

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