Die Gebiete der tschechischen Nationalparks bis in eine Höhe von rund 300 Metern wurde zur Flugverbotszone für Drohnen erklärt.
Eine Drohne fliegt im Rahmen des "Drone Prix Zürichsee".
Eine Drohne fliegt im Rahmen des "Drone Prix Zürichsee". - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die tschechische Luftfahrtbehörde sperrt für Drohnen den Luftraum über Nationalparks.
  • Als Grund für die Massnahme wird angeführt, dass Drohnen häufig Vögel stören.

Tschechien verbietet das Drohnenfliegen über den Nationalparks des Landes. Das geht aus einer neuen Anordnung der Luftfahrtbehörde (UCL) hervor, wie ein Sprecher heute Montag in Prag bestätigte. Demnach wurde das Gebiet der Nationalparks bis in eine Höhe von rund 300 Metern zur Flugverbotszone für kommerziell und privat betriebene Drohnen und bemannte Sportflugzeuge erklärt.

In Tschechien gibt es vier Nationalparks: im Elbsandsteingebirge in der Böhmisch-Sächsischen Schweiz, im Böhmerwald an der Grenze zu Bayern, im Riesengebirge an der Grenze zu Polen und im Thayatal in Südböhmen an der Grenze zu Österreich. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe von umgerechnet knapp 460 Franken. Wer dennoch nicht auf Drohnenaufnahmen verzichten möchte, kann bei den zuständigen Nationalparkverwaltungen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Als Grund für die Massnahme wird angeführt, dass Drohnen häufig Vögel stören. So würden Falken Drohnen mitunter als Gefahr wahrnehmen und diese angreifen - und sich dabei verletzen, sagte der Sprecher des Nationalparks Böhmerwald, Jan Dvorak, dem tschechischen Fernsehen CT. Gefährdet seien auch andere Greifvögel wie der Wespenbussard. Zudem könnten die Lithium-Polymer-Akkus der Drohnen bei einem Absturz in Brand geraten, hiess es.

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