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«Tiergartenmord»: Berliner Gericht hört erste Zeugen

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Deutschland,

In einem Berliner Park mit vielen Besuchern wird am helllichten Tag ein Georgier erschossen. Es soll ein Auftragsmord russischer Stellen gewesen sein. Zwei Männer sagen vor Gericht, was sie aus der Nähe gesehen haben.

Beamte der Spurensicherung sichern in einem Faltpavillon Spuren an einem Tatort im Kleinen Tiergarten. Foto: Christoph Soeder/dpa
Beamte der Spurensicherung sichern in einem Faltpavillon Spuren an einem Tatort im Kleinen Tiergarten. Foto: Christoph Soeder/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Prozess um einen mutmasslichen Auftragsmord staatlicher russischer Stellen in Berlin haben die beiden ersten Zeugen dem Kammergericht ihre Beobachtungen am Tatort geschildert.

Ein 57-Jähriger sagte am Donnerstag, der mutmassliche Täter habe abgeklärt gewirkt, er habe nach Schüssen im Kleinen Tiergarten «seelenruhig die Waffe eingepackt und sich gemütlich aufs Fahrrad gesetzt». Auch ein zweiter Zeuge war von der Gelassenheit des mutmasslichen Täters überrascht.

Am 23. August 2019 wurde in dem belebten Park ein 40-jähriger Georgier tschetschenischer Abstammung mit einer Schalldämpfer-Pistole am helllichten Tag erschossen. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft war es ein Mord im Auftrag staatlicher, russischer Stellen. Der Fall hatte eine neue Krise in den deutsch-russischen Beziehungen ausgelöst und international für Aufsehen gesorgt.

Angeklagt ist ein Russe, der über seinen Anwalt erklären liess, er heisse Vadim S., sei 50 Jahre alt und Bauingenieur. Laut Bundesanwaltschaft ist er 55 Jahre alt und hat einen anderen Namen. Zum Prozessauftakt am Mittwoch äusserte sich der Angeklagte in einer Panzerglasbox nicht zu den Vorwürfen.

Die höchste deutsche Anklagebehörde wirft dem Mann Mord und illegalen Waffenbesitz vor. Der mutmassliche Täter soll drei Schüsse abgefeuert haben, zwei davon in den Kopf des bereits am Boden liegenden 40-Jährigen, der am Tatort starb. Der Verdächtige, der zunächst mit einem Fahrrad geflüchtet sein soll, wurde wenig später gefasst.

Das Opfer, das seit 2016 als Asylbewerber in Deutschland lebte, musste aus Sicht von Bundesanwalt Ronald Georg sterben, weil es für die russische Regierung ein Staatsfeind gewesen sei und im Tschetschenien-Krieg gegen Russland gekämpft habe.

Der 57 Jahre alte Zeuge, der an jenem Freitag zur Mittagszeit mit Kollegen in der Nähe essen wollte, verfolgte nach eigenen Angaben den fliehenden Täter noch zu Fuss. Dabei sei er auch an dem Opfer vorbeigekommen, das mit dem Gesicht zum Boden in einer Blutlache gelegen habe und offensichtlich bereits tot gewesen sei. Am Ende des Parks habe er die Spur des Mannes mit einer «merkwürdigen Frisur» verloren und ein Polizeiauto gestoppt.

Ein zweiter Zeuge berichtet, er habe zunächst einen Knall wahrgenommen und kurz danach gesehen, wie ein Mann gezielt gegen den Kopf eines am Boden Liegenden richtete. «Nach meiner laienhaften Einschätzung war es eine Schusswaffe», so der Zeuge. Dann habe es einen zweiten Schuss gegeben. Es habe ihn überrascht, wie langsam und ruhig der Mann danach zum Fahrrad ging. Dieser habe trotz Hochsommers lange Kleidung getragen, so der 38-Jährige.

Der Ausgang des Prozesses dürfte weitere erhebliche Auswirkungen auf das deutsch-russische Verhältnis haben. Sollte erwiesen werden, dass ein Tötungsauftrag aus Moskau kam, wäre dies ein weiterer Rückschlag für das ohnehin schwer angeschlagene Verhältnis beider Länder. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat für diesen Fall Konsequenzen angekündigt. Das Aussenministerium in Moskau kritisierte am Donnerstag die deutschen Ermittlungen und rechnet nicht mit einer objektiven Aufklärung der Tat. «Man gewinnt die Überzeugung, dass in Berlin schon eine gewisse politische Entscheidung bezüglich des Urteils getroffen wurde», sagte die Sprecherin des Aussenministeriums, Maria Sacharowa, laut Agentur Interfax.

Der Prozess wird am 27. Oktober fortgesetzt.

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