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Stuttgarter Landgericht fällt Urteil im Samurai-Mordprozess

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Deutschland,

Im Sommer 2019 tötete ein Mann mit einem Samuraischwert seinen früheren Mitbewohner. Heute entscheidet das Gericht über die Schuldfähigkeit des Angeklagten.

Mordprozess samurai
Ein Tatort ist mit einem Band der Polizei abgesperrt. Bei der Auseinandersetzung in Stuttgart wurde ein Mann tödlich verletzt. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Sommer 2019 tötete ein Mann in Stuttgart seinen Ex-Mitbewohner.
  • Das Gericht wird am Montag im Mordprozess ein Urteil fällen.
  • Es muss entschieden werden, ob der Angeklagte schuldfähig ist oder nicht.

Mit einem Samuraischwert tötet ein Mann im Sommer 2019 in Stuttgart seinen Ex-Mitbewohner. Im Mordprozess um die aufsehenerregende Tat wird nun ein Urteil gesprochen. Das Gericht muss vor allem entscheiden, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist.

Nach der tödlichen Attacke mit einem Samuraischwert mitten auf einer Strasse in Stuttgart wird an diesem Montag, 14.00 Uhr, das Urteil im Mordprozess erwartet. Die Staatsanwaltschaft plädiert für eine 13-jährige Haftstrafe und die Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie. Die Anwälte fordern Freispruch - und ebenfalls die Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung.

Der Jordanier soll seinen früheren Mitbewohner in aller Öffentlichkeit und vor den Augen der Tochter des Opfers umgebracht haben. Während die Beweise für die Tat eindeutig scheinen, bleibt das Motiv nach sämtlichen Zeugenaussagen unklar.

Laut Gutachter «vermindert schuldfähig»

Im Stuttgarter Landgericht soll nun geklärt werden, ob der Angeklagte im Wahn gehandelt hat und damit zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Oder, ob er vermindert Herr seiner Sinne war und noch eine Haftstrafe infrage kommt.

Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann «mit absolutem Vernichtungswillen» getötet. Er habe sich eingebildet, vom Opfer missbraucht oder verspottet worden zu sein. Deshalb habe er aus Rache zum Schwert gegriffen.

Der Gutachter hatte sich mit der psychischen Beurteilung des 31-Jährigen schwer getan und ihn als vermindert schuldfähig eingeordnet. Der Sachverständige schrieb dem Angeklagten eine Form religiösen Wahns zu.

Was allerdings von einem klassischen Wahn teils abweiche: Der Jordanier habe in den Gesprächen meistens kontrolliert gewirkt und abgewogen, was er erzählt, sagte der Gutachter. Mal habe der Jordanier behauptet, ein Prophet zu sein, mal habe er selbst Zweifel daran geäussert. «Jemand mit einer echten Psychose kann nicht filtern, was er preisgibt und was nicht», sagte der Gutachter.

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