Gericht

Studentin zieht gegen Ghostwriter ihrer Uni-Arbeit vor Gericht

Vivian Balsiger
Vivian Balsiger

Deutschland,

16'900 Euro für 130 Seiten Enttäuschung: Eine deutsche Studentin verklagt ihren Ghostwriter nach Dissertations-Flop.

Studentin
Eine deutsche Studentin war gar nicht zufrieden mit der 130-seitigen Dissertation, die sie von einem Ghostwriter schreiben liess. - afp

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine deutsche Studentin liess sich für 16'900 Euro eine Doktor-Arbeit schreiben.
  • Mit der 130-seitigen Dissertation ist sie unzufrieden und verklagt den Ghostwriter.
  • Der Vertrag könnte rechtlich nichtig sein. Das Gerichtsurteil fällt am 11. November.

Im Oktober 2022 beauftragt eine deutsche Studentin einen Ghostwriter mit der Anfertigung ihrer Doktorarbeit. 130 Seiten, 16'900 Euro, umgerechnet 15’732 Franken.

Doch als sie das Werk im März 2023 erhält, ist sie alles andere als zufrieden, wie die «Bild» berichtet.

Statt des erhofften Doktortitels folgt die Eskalation. Die Studentin fordert ihr Geld zurück – und zieht vor Gericht. Neben den 16'900 Euro verlangt sie auch die Übernahme der Anwaltskosten: «Ich habe 100 Interviews in drei Jahren geführt, transkribiert und analysiert. Meine Ergebnisse sind dann einfach so runtergerattert worden», erzählt sie der Zeitung.

Nachdem sie sich beschwert hatte, reagierte der Ghostwriter angeblich nicht mehr. Das wollte sich die Studentin nicht bieten lassen und reichte kurzerhand Klage ein.

Ihr Anwalt nennt die Arbeit «völlig unbrauchbar» und fordert ein Gutachten. Doch die Richterin sieht das Grundproblem ganz woanders: Eine Dissertation müsse laut Uni-Regeln selbst verfasst werden. Ein Doktor-Titel habe ein hohes gesellschaftliches Ansehen.

Geld weg trotz schlechter Arbeit

Die Folge: Der Vertrag könnte rechtlich nichtig sein. Bedeutet konkret: Keine Rückzahlung – aber auch kein Honoraranspruch für den Schreiber. Pech für die Studentin, denn: Das Geld ist längst weg.

Die Richterin: «Wenn beide Seiten sich dieses Sittenverstosses bewusst sind, bleiben die Leistungen, wo sie angekommen sind.»

Sollte die Studentin ihr Geld zurückbekommen?

Die Urteilsverkündung erfolgt am 11. November. Doch klar ist schon jetzt: Der Traum vom Doktortitel ist geplatzt.

Nach 13 Semestern hat die Studentin das Handtuch geworfen und sich zum Wintersemester exmatrikuliert. Stattdessen will sie sich nun mit ihrer Stelle als Lehrbeauftragte an einer internationalen Hochschule zufriedengeben.

Kommentare

User #6589 (nicht angemeldet)

Das man für eine Straftat vor Gericht zieht sagt alles aus. Für einen Job als Lehrerin in einer Privatschule reicht es offenbar.

User #4652 (nicht angemeldet)

Geld regiert die Welt.

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