Glarner Gericht stoppt Ausschaffung wegen Hochzeit
Ein abgewiesener Asylbewerber darf in Glarus bleiben – das Verwaltungsgericht stoppt seine Ausschaffung. Grund: Er will seine Verlobte heiraten.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Glarner Gericht stoppte die Ausschaffung eines Mannes wegen einer geplanten Hochzeit.
- Der Mann darf trotz einem abgelehntem Asylgesuch in der Schweiz bleiben.
- Das Gericht erkennt die Beziehung als echt an.
Trotz abgelehntem Asylgesuch und Vorstrafen darf ein Mann in der Schweiz bleiben. Das Verwaltungsgericht Glarus hat entschieden, seine Ausschaffung zu stoppen.
Grund: Er will im Kanton Glarus seine Verlobte heiraten.
Das Gericht geht davon aus, dass es sich um eine echte Beziehung handelt, wie die «Südostschweiz» schreibt.
Der Mann war 2018 in die Schweiz eingereist und hatte ein Asylgesuch gestellt, das im selben Jahr abgelehnt wurde.
Asylbewerber blieb illegal in der Schweiz – und zeugte Kind
Statt das Land zu verlassen, blieb er illegal in der Schweiz. Dort lernte er eine Frau kennen, mit der er seit mehr als zwei Jahren zusammenlebt und ein gemeinsames Kind hat.
Die Partnerin ist IV-Empfängerin und bezieht Ergänzungsleistungen, sie verfügt aber über eine Aufenthaltsbewilligung. Ihr Herkunftsland ist genauso wie beim Mann nicht öffentlich bekannt.
Im Dezember 2024 erkannte der Mann seinen Sohn offiziell an und beantragte eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Hochzeit.
Diese wurde zunächst bewilligt, später jedoch von der kantonalen Migrationsabteilung wieder verweigert. Dagegen gelangte das Paar an das Verwaltungsgericht.
Liebe soll echt sein
Das Gericht stellte fest, dass der Mann mehrfach straffällig wurde und seine Identität über längere Zeit verschleierte. Die begangenen Delikte seien jedoch von geringem Gewicht. Die Richter kamen zum Schluss, dass keine Scheinehe vorliege.
Zurzeit laufen zwei Strafverfahren gegen ihn: eines wegen rechtswidrigen Aufenthalts aus dem Jahr 2021. Und eines wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden aus dem Jahr 2022.
Solange aber kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, spielen die Verfahren im aktuellen Entscheid keine Rolle.
Der Mann verfügt über eine schriftliche Arbeitszusage im Fassadenbau. Mit einem Lohn von 4800 Franken könnte die Familie künftig selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Das hielt das Gericht laut der «Südostschweiz» fest.
Glarner Gericht beruft sich auf Bundesgericht
Das Gericht stützte sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts. Diese hält fest, dass auch abgelehnte Asylsuchende grundsätzlich Anspruch auf eine Bewilligung zur Vorbereitung einer Heirat haben.
Voraussetzung ist, dass keine Scheinehe vorliegt. Zudem muss davon ausgegangen werden können, dass die Person nach der Eheschliessung rechtmässig in der Schweiz bleiben darf.
Übrigens: Im vergangenen Jahr gab es in der Schweiz viel mehr Ausschaffungen von abgewiesenen Asylsuchenden.
Der Bund meldete für das Jahr 2024 7205 Rückführungen. Davon wurden rund zwei Drittel gegen ihren Willen ausgeschafft. Ein Drittel reiste freiwillig aus.