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Student mit Minijob erstreitet 100'000 Euro Schadensersatz

Redaktion
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Deutschland,

Hartnäckigkeit zahlt sich aus: Mit 36 Anträgen hat ein Jurastudent in München gegen seine fristlose Kündigung geklagt – und haushoch gewonnen.

Ein Kellner räumt einen Tisch in einem Restaurant ab.
Ein Kellner räumt einen Tisch in einem Restaurant ab. - Sebastian Gollnow/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Jurastudent aus München hat Klage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber eingereicht.
  • Als er einen Betriebsrat gründen wollte, wurde ihm fristlos gekündigt.
  • Die Kündigung gilt als rechtwidrig und der Student erhält 100'000 Euro Schadensersatz.

100'000 Euro Schadensersatz muss ihm sein ehemaliger Arbeitgeber zahlen: Der heutige Jurist war als Kellner auf Minijob-Basis tätig. Als der ehemalige Jurastudent versuchte, einen Betriebsrat zu gründen, wurde ihm fristlos gekündigt.

Zuerst wurde er einfach nicht mehr zum Dienst eingeteilt. Danach sollte er in der Küche arbeiten. Als er sich weigerte, folgte die fristlose Kündigung. Zeitgleich meldete das Restaurant Insolvenz an, und eine neue Firma übernahm das Geschäft.

Der Jurastudent liess nicht locker – und weitete seine Klage aus: Auf den Geschäftsführer des Restaurants persönlich, wie der «Spiegel» berichtet.

Fall von Diskriminierung

Mit 36 Klageanträgen ging der Jurist in die Offensive: Von entgangenen Trinkgeldern über Gläsergeld-Abzüge bis hin zu Lohnnachzahlungen und Wäschegeld für selbst gereinigte Arbeitskleidung.

Seine Hartnäckigkeit zahlte sich aus: Das Landesgericht München entschied, dass die Kündigung rechtswidrig war.

Der Arbeitgeber wollte den Studenten mit der Versetzung und der Kündigung gezielt an der Gründung eines Betriebsrats hindern. Laut Urteil ist das ein klarer Fall von Diskriminierung.

Und deshalb hat das Gericht entschieden: 100'000 Euro Schadensersatz für den Kläger.

Wie soll sich ein solch hoher Betrag aus einem einfachen Minijob ergeben? Dies wirft selbst bei dem erfahrenen Hamburger Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott Fragen auf. Die genaue Rechnung bleibt vorerst ein Rätsel.

Zusätzlich hat das Gericht entschieden, dass sich das Restaurant schriftlich entschuldigen muss.

Was hältst du vom Urteil?

Auch diese Entschuldigung wirft Fragen auf: «Die Verurteilung zur Entschuldigung ist für mich völlig neu. Das Gericht sieht hierin wohl eine Art des immateriellen Schadensersatzes», erklärt Fuhlrott weiter gegenüber dem «Spiegel».

Kommentare

User #5789 (nicht angemeldet)

Das dürfte ihm zum Dr.jur. reichen. Er muss die gelebte Realität nur in einer Dissertation zusammenfassen. Damit hat er ganz klar Forschungsarbeit geleistet.

User #5923 (nicht angemeldet)

Der Beeizer ist INsolve nt der Jusli kann sehr lange auf seine 100 Ameisen warten 🤷‍♂️

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