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    Streit um das Tesla-Protestcamp geht weiter

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    Deutschland,

    Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat die Weichen dafür gestellt, dass das Tesla-Protestcamp zunächst bleiben darf. Das will die Polizei nicht so stehen lassen.

    Protestcamp
    Das Protestcamp darf laut Gericht zunächst bleiben. Dagegen hat die Brandenburger Polizei Beschwerde eingereicht. - Joerg Carstensen/dpa

    Die Brandenburger Polizei hat Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung zugunsten des Protestcamps gegen US-Autobauer Tesla in Grünheide bei Berlin eingelegt. Das sagte Innenminister Michael Stübgen (CDU). Die Aufgabe der Versammlungsbehörde sei es, die Versammlungsfreiheit zu schützen, aber auch zu gewährleisten, dass niemand in Gefahr gebracht werde.

    Deshalb habe die Polizei am Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam Beschwerde eingelegt. Umweltministerium, Bauamt und Forstbehörde müssten nun im Detail mögliche Gefahren begründen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte den Eingang der Beschwerde.

    Das Verwaltungsgericht hatte einem Eilantrag der Waldbesetzer gegen verhängte Auflagen stattgegeben. Damit darf das Protestcamp im Landeswald nahe Tesla mit mehreren Baumhäusern zunächst bleiben.

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