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Störungen im Bundestag könnten juristisches Nachspiel haben

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Deutschland,

Das Robert Koch-Institut mahnt angesichts der Corona-Zahlen: «Wir sind noch lange nicht über den Berg.» Derweil beginnt nach den Turbulenzen um die Bundestagsdebatte zum Infektionsschutzgesetz die Aufarbeitung - auch strafrechtliche Folgen sind möglich.

Tino Chupalla, AfD-Parteivorsitzender, zwischen Alice Weidel und Alexander Gauland. Foto: Kay Nietfeld/dpa
Tino Chupalla, AfD-Parteivorsitzender, zwischen Alice Weidel und Alexander Gauland. Foto: Kay Nietfeld/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundestag will die Störungen durch Besucher mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln ahnden - und dabei auch die AfD-Abgeordneten einbeziehen, die diese Besucher eingeladen hatten.

Das hat der Ältestenrat in seiner Sitzung am Donnerstag beschlossen.

Die Vorfälle werden auch ein Nachspiel im Plenum haben. Auf Antrag von CDU/CSU und SPD wird der Bundestag an diesem Freitag in einer Aktuellen Stunde mit dem Titel «Bedrängung von Abgeordneten verurteilen - Die parlamentarische Demokratie schützen» darüber diskutieren.

Nach einem Sicherheitsbericht der Bundestagspolizei, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, hatten die drei AfD-Abgeordneten Udo Hemmelgarn, Petr Bystron und Hansjörg Müller am Mittwoch insgesamt vier Gäste eingeladen. Diese hatten am Rande der Debatte und der Abstimmung über das neue Infektionsschutzgesetz Abgeordnete wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) angegangen, bedrängt, gefilmt und belästigt. Sie drangen demnach auch in ein Abgeordnetenbüro im sechsten Stock ein, filmten die Demonstration am Rande des Regierungsviertels und übertrugen diese per Livestream ins Internet.

Der AfD-Abgeordnete Müller erklärte, er habe am Mittwoch angemeldete Gäste in den Bundestag eingeladen, «die sich natürlich an die Regeln hielten». «Bei deren Einlass verschaffte sich auch eine Bloggerin ohne meine Kenntnis mit Zugang über mein Büro, was ich erst am 19. November abends erfuhr. Diese Bloggerin ging niemanden aggressiv an.»

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) sagte der dpa, es sei zum wiederholten Mal passiert, dass Abgeordnete die «Türöffner für politische Agitatoren» geworden seien. «In diesem Falle ist die Beeinträchtigung des Parlamentsbetriebes jedoch besonders gefährlich. Denn durch die direkte Ansprache der Abgeordneten im Zusammenhang mit der Abstimmung über das Infektionsschutzgesetz kann man von einer Nötigung ausgehen.» Es komme eine Straftat nach Paragraf 106 Strafgesetzbuch in Betracht, zu der Abgeordnete auch Anstiftung oder Beihilfe leisten könnten. «Dies wird ernsthaft zu prüfen sein», sagte Kubicki. «Es müssen auch empfindliche Sanktionen für die beteiligten Abgeordneten erwogen werden.»

Diese will der Bundestag nun prüfen, wie es nach der Sitzung des Ältestenrats hiess. Geprüft werde auch, ob das Geschäftsordnungsrecht oder anderen Regeln geändert müssten und ob gegen die beteiligten Besucher ein Hausverbot verhängt werde.

Paragraf 106 behandelt die Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans. Er sieht dafür Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren und in besonders schweren Fällen von bis zu zehn Jahren vor.

Die AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Alexander Gauland erklärten mit Blick auf die auf Video festgehaltene Belästigung von Altmaier: «Wir bedauern das inakzeptable Verhalten. Zu keinem Zeitpunkt hat die AfD-Fraktion jedoch Gäste mit dem Ziel in den Bundestag eingeladen, den parlamentarischen Ablauf zu stören oder Abgeordnete an der Ausübung ihres Mandates zu behindern.»

Auch Abgeordnete der AfD waren von den Besuchern heimgesucht worden. In Weidels Büro drangen nach Angaben ihres Sprechers Daniel Tapp mehrere Personen ein, die sich nicht vorgestellt hätten. Die ungebetenen Gäste hätten aus dem Fenster filmen wollen, er habe sie dann herausgebeten, sagte Tapp. Auf einem Video ist zu sehen, wie andere Besucher ohne Anmeldung in das Büro des Parlamentarischen Geschäftsführers Bernd Baumann stürmten, wo sie ein Mitarbeiter mit dem Satz «Habt ihr 'ne Meise?» empfing.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Michael Grosse-Brömer, forderte, die Störaktion unverzüglich aufzuklären und dann mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln zu sanktionieren. «Wir werden es nicht akzeptieren, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages bedrängt und in der Ausübung ihres freien Mandats beeinträchtigt werden. Wer an den Grundsätzen des freien Mandats zu rütteln versucht, bekommt unseren Widerstand zu spüren.»

Ähnlich äusserte sich Grosse-Brömers Grünen-Kollegin Britta Hasselmann: «Wer versucht, Abgeordnete einzuschüchtern, der greift unsere Demokratie an. Dennoch sind die Störerinnen und Störer und die Schleuser der AfD gescheitert. Der Bundestag und seine Abgeordneten konnten ihre gesetzgeberische Aufgabe am Mittwoch erfüllen.» Die Sicherheit sei nicht gefährdet gewesen. Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) betonte im Deutschlandfunk: «Abgeordnete dürfen nicht in ihrer Entscheidung bedrängt werden.» Das sei mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar eine Straftat.

CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak äusserte scharfe Kritik und sprach von einem «Tabubruch»: «AfD-Abgeordnete haben gezielt Störer in das Haus eingeschleust, um Politiker einzuschüchtern und blosszustellen», sagte er «Zeit Online». «Erneut wird klar: Die AfD akzeptiert nicht die parlamentarischen Regeln. Für unsere parlamentarische Demokratie haben diese Leute nur Verachtung übrig.»

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