Signa-Pleitier René Benko bleibt weitere zwei Monate in U-Haft
Der insolvente Immobilienunternehmer und Signa-Gründer René Benko bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat eine Beschwerde von Benkos Anwalt gegen die Fortsetzung der U-Haft abgelehnt.

Die U-Haft werde daher für weitere zwei Monate bis 16. April 2026 fortgesetzt, wie aus einem Communiqué des OLG Wien vom Dienstag hervorgeht. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Das OLG Wien geht in seiner Entscheidung davon aus, dass Benko «dringend tatverdächtig» sei, schweren Betrug, Untreue und betrügerische Krida (betrügerischen Konkurs) sowie Fälschung eines Beweismittels begangen zu haben. Den Haftgrund der Tatbegehungsgefahr sehe das Gericht in der auf «zahlreiche konkrete Ermittlungsergebnisse» gestützten Befürchtung, Benko werde auf freiem Fuss weitere Taten mit hohem Schaden gegen fremdes Vermögen verüben.
Im Hinblick auf den besonderen Umfang der Ermittlungen, den Grad des Tatverdachts, die Schwere der Tatvorwürfe mit «beispiellosem Gesamtschaden» erachte das Gericht die Fortsetzung der U-Haft und die bisher rund einjährige Dauer der Haft als verhältnismässig. Benko befindet sich seit Januar 2025 in U-Haft.
Benkos Verteidiger nannte die Entscheidung in einer Stellungnahme an die österreichische Nachrichtenagentur APA «nicht nachvollziehbar». Benko befinde sich als unbescholtener österreichischer Staatsbürger, der in Österreich vollkommen sozial integriert sei, nun seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft.
Es sei nicht ersichtlich, wie weiterhin von einer «konkreten» Tatbegehungsgefahr ausgegangen werden könne, argumentierte der Anwalt. «Wir werden die Entscheidung mit unserem Mandanten nun in Ruhe analysieren und gemeinsam mit ihm entscheiden, ob ein weiterer Rechtszug an den Obersten Gerichtshof mittels Grundrechtsbeschwerde erfolgt.»
Im Oktober 2025 wurde Benko in Innsbruck im ersten Strafverfahren wegen so genannter betrügerischer Krida, wie der Straftatbestand in Österreich heisst, nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt. In einem zweiten Verfahren im Dezember desselben Jahres fasste Benko ebenfalls wegen betrügerischer Krida 15 Monate bedingte Haft.
Nach Einsprüchen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und Verteidigung ist auch dieses Urteil nicht rechtskräftig. Benko wies bisher stets jegliche Vorwürfe zurück.














