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Selbstjustiz - Juwelier muss nach tödlichen Schüssen in Haft

Keystone-SDA
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Italien,

In Italien ist ein Juwelier, der bei einem Raubüberfall auf sein Geschäft in Selbstjustiz zwei Täter erschossen hatte, zu fast 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der heute 72-Jährige wurde vom höchsten italienischen Gericht in Rom in letzter Instanz endgültig für schuldig befunden. Auch aus Sicht der obersten Richter handelte er nicht mehr in Notwehr. Damit wurde ein Urteil aus früherer Instanz bestätigt.

Juwelier
In Italien ist ein Juwelier, der bei einem Raubüberfall auf sein Geschäft in Selbstjustiz zwei Täter erschossen hatte, zu fast 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. - keystone

Im April 2021 hatte ein Kommando aus drei Männern das Geschäft in dem norditalienischen Dorf Grinzane Cavour überfallen. Als sie mit ihrer Beute bereits wieder auf der Strasse waren, erschoss der Besitzer zwei von ihnen, einen 44-Jährigen und einen 58-Jährigen. Der dritte Täter konnte zunächst fliehen, wurde dann aber gefasst.

Der Fall sorgte in Italien bereits mehrfach für Schlagzeilen. Im Grunde ging es darum, ob der Juwelier bei dem Überfall in der 2000-Einwohner-Gemeinde Selbstjustiz verübte oder in Notwehr handelte. Der Kassationshof in Rom bestätigte nun das Urteil eines Berufungsgerichts von 14 Jahren und zehn Monate Haft. In erster Instanz war der Geschäftsmann sogar zu 17 Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Der Juwelier behauptete, er habe seine Frau und seine Tochter, die sich ebenfalls in dem Geschäft aufhielten, zu Hilfe kommen wollen. Den Ermittlungen zufolge fielen die Schüsse aber erst, als die Täter gerade in ihr Fluchtauto steigen wollten. Vor Gericht hatte der Juwelier eine persönliche Erklärung verlesen. Darin behauptete er: «Ich hatte Angst. Ich habe geschossen, um mein Leben zu retten – nicht um zu töten, sondern nur, um nicht getötet zu werden.»

Der Juwelier war bereits 2015 Opfer eines Raubüberfalls geworden. Damals erbeuteten die Täter Schmuck und Bargeld im Gesamtwert von 270.000 Euro.

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Kommentare

User #1389 (nicht angemeldet)

Der Fall ist klar, es war NICHT Notwehr. Er hätte noch im Laden schiessen müssen. Was mich aber erstaunt ist dass man nicht mildernde Umstände (Alter, Kurzschlussreaktion, Frustration usw.) berücksichtigt hat. Die Geschichte ist nicht fertig. Die Angehörigen der Erschossenen können nun Schadenersatz einfordern. Am Schluss muss er als Ausgeraubter den Familien der Räuber sein gesamtes Vermögen, das er aufgebaut hat abgeben.

User #6393 (nicht angemeldet)

Mitleid habe ich nur mit dem Juwelier und seiner Familie. Die unsozialen Parasiten sind mir egal.

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