Rückgabe afrikanischer Kunst bereitet Frankreich Sorge
Frankreichs Präsident hat die Rückgabe afrikanischer Kolonialkunst gefordert. Experten schlagen nun vor, wie vorgegangen werden kann. Bluten die Museen aus?

Das Wichtigste in Kürze
- Frankreich soll afrikanische Kolonialkunst zurückgeben.
- Ein Bericht zweier Experten schlägt ein mögliches Vorgehen vor.
- Viele befürchten ein Ausbluten der Museen.
«Es geht nicht darum, die Museen zu leeren» – mit diesem Satz versuchten Bénédicte Savoy und Felwine Sarr die Gemüter noch vor Veröffentlichung ihres Berichts über die Rückgabe afrikanischer Kolonialkunst in Frankreich zu beruhigen. Vergeblich. Was bleibt noch in Frankreichs Museen? lautet die beunruhigte Frage aus der Fachwelt.
Savoy und Sarr haben acht Monate an dem Bericht gearbeitet, den Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron im März 2018 bei der französischen Kunsthistorikerin und dem senegalesischen Ökonom in Auftrag gegeben hatte. Noch vor der Übergabe an Macron heute Freitag sickerte ein Teil des Inhalts an die Öffentlichkeit durch. Mehrere Medien hatten Einblick in den Bericht, darunter die Wochenzeitung «Le Point», die titelte: «Ein Bericht sieht vor, alles zurückzugegeben (oder fast)!»
Mehrheit des afrikanischen Kulturerbes in Europa
Laut Schätzungen befinden sich 85 bis 90 Prozent des afrikanischen Kulturerbes in Europa. Allein in den Sammlungen des Pariser Musée Quai Branly sollen sich rund 70'000 Artefakte aus Subsahara-Afrika befinden, mehr als 17'000 in rund 100 weiteren Museen.
«Der vorliegende Bericht analysiert und verteidigt die Lösung einer dauerhaften Rückgabe», schrieb «Le Point». Ein Satz, der viele aufschreckte. Denn bislang hegte ein Teil der Fachwelt die Hoffnung auf temporäre Rückerstattungen durch langfristige Leihgaben. Als Kontrollorgan bei diesem Vorgehen schlugen manche die Unesco vor.
Gesetzesänderung als Lösung
Der Bericht gilt als radikal. Aus ihrem Lösungsansatz hat Savoy keinen Hehl gemacht: Man schlage vor, das Gesetz über Kulturgüter zu ändern, sagte sie vor wenigen Tagen der französischen Tageszeitung «Libération».
In Frankreich werden Kulturgüter, die sich schon lange im öffentlichen Besitz befinden, rechtmässig zu Gemeingütern und sind somit unveräusserlich und unantastbar. Folge: Sie können nicht zurückgegeben werden, sind nicht restituierbar – ausser Frankreich ändert sein Gesetz.