Der polnische Regierungschef Mateusz Morawiecki hat seine Landsleute nach dem Einschlag einer Rakete in einem Dorf nahe der ukrainischen Grenze zur Ruhe aufgerufen.
Polen
Polens Regierungschef Mateusz Morawiecki. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Duda: Polen wird wahrscheinlich Beratungen der Nato-Staaten gemäss Artikel 4 beantragen.

«Ich rufe alle Polen auf, angesichts dieser Tragödie ruhig zu bleiben», sagte Morawiecki am frühen Mittwochmorgen nach einer Krisensitzung seines Kabinetts in Warschau. «Wir müssen Zurückhaltung und Umsicht walten lassen.»

Das polnische Aussenministerium hatte zuvor erklärt, dass beim Einschlag einer Rakete aus russischer Produktion in dem Dorf Przewodow nahe der Grenze zur Ukraine am Dienstagnachmittag zwei Menschen getötet worden seien. Der russische Botschafter in Warschau sei einbestellt worden, um «sofort detaillierte Erklärungen» für den Vorfall zu liefern. Polen versetzte Teile seiner Streitkräfte in erhöhte Alarmbereitschaft.

Der polnische Präsident Andrzej Duda sagte, es gebe noch keine gesicherten Erkenntnisse zur Frage, wer für den Raketeneinschlag verantwortlich sei. Der ukrainische Staatschef Wolodymyr Selenskyj hatte zuvor Russland beschuldigt, Raketen auf den Nato-Staat Polen abgefeuert und damit eine «sehr erhebliche Eskalation» herbeigeführt zu haben. Die Regierung in Moskau hatte in einer ersten Reaktion die Berichte über den Einschlag russischer Raketen auf polnischem Gebiet dagegen als «Provokationen» zurückgewiesen.

Für Mittwoch ist in Brüssel eine Dringlichkeitssitzung der Nato-Botschafter geplant. Duda sagte, es sei «sehr wahrscheinlich», dass sich der polnische Botschafter bei dem Treffen auf Artikel 4 des Nordatlantik-Vertrags berufen und eine Aussprache der 30 Verbündeten verlangen werde.

In Artikel 4 sichern sich die Nato-Staaten «Konsultationen» in allen Fällen zu, in denen ein Mitglied «seine territoriale Integrität, politische Unabhängigkeit oder Sicherheit» gefährdet sieht. Daraus gehen aber nicht zwingend gemeinsame Schritte hervor. Artikel 4 ist deutlich weniger weitreichend als der in Artikel 5 geregelte Bündnisfall.

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