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RAF: Gericht kippt Mordversuchsvorwurf gegen Daniela Klette

Fabia Söllner
Fabia Söllner

Deutschland,

Im Prozess um die Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette hat das Gericht den Mordversuchsvorwurf gekippt. Der schwerste Anklagepunkt ist damit vom Tisch.

Daniela Klette
Daniela Klette kritisierte am ersten Prozesstag ihre Haftbedingungen. (Archivbild) - dpa

Das Landgericht Verden hat entschieden, dass der Vorwurf des versuchten Mordes gegen RAF-Terroristin Daniela Klette nicht aufrechterhalten wird. Wie die «Tagesschau» berichtet, geht das Gericht nur noch von einem sogenannten bedingten Tötungsvorsatz aus.

Das bedeutet: Der Tod des Opfers wurde zwar in Kauf genommen, aber nicht gezielt angestrebt.

Die Entscheidung betrifft einen bewaffneten Überfall auf einen Geldtransporter im Juni 2015 in Stuhr bei Bremen. Damals wurden mehrere Schüsse abgegeben, zwei davon drangen in die Fahrerkabine ein.

2,7 Millionen Euro erbeutetes Geld

Die Geldboten blieben unverletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Schüsse als Mordversuch gewertet, doch das Gericht sieht das inzwischen anders, wie die «Süddeutsche Zeitung» berichtet.

Klette
Daniela Klette ist unter anderem wegen versuchten Mordes angeklagt. - dpa

Klette soll gemeinsam mit Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub für eine Serie von Überfällen verantwortlich sein. Insgesamt sollen sie mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben.

Die mutmasslichen Komplizen sind weiterhin auf der Flucht. Klette wurde im Februar 2024 in Berlin festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Gericht: Juristische Bewertung sorgt für Diskussionen

Die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, es habe sich um einen Mordversuch gehandelt, ist unter Juristen umstritten. Noch vor Prozessbeginn hatte das Oberlandesgericht Celle keinen dringenden Tatverdacht für versuchten Mord gesehen.

Findest du die Einschätzung des Gerichts richtig?

Die Verteidigung von Klette betonte mehrfach, dass nicht gezielt auf die Fahrer geschossen worden sei. Sie forderte zusätzliche Gutachten zu Schusswinkeln und Projektilen, doch das Gericht lehnte diese Anträge ab, wie der «Stern» berichtet.

Das Gericht erklärte, dass der Schütze in der dynamischen Situation nicht in der Lage gewesen sei, den Schusswinkel zu berechnen. Es sei reiner Zufall gewesen, dass niemand verletzt wurde.

Prozess geht im August weiter

Das Verfahren wurde für einen Monat unterbrochen. Anfang August wird der Prozess fortgesetzt.

Weitere Verhandlungstermine sind bis Ende des Jahres angesetzt. Beobachter erwarten, dass sich das Verfahren noch deutlich länger hinziehen wird, wie die «Tagesschau» berichtet.

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Kommentare

User #8383 (nicht angemeldet)

Die ganze RAF hat nie etwas ohne Planung genaue gemacht. Auch hatte ich in meiner Jugend eine von ihnen in Basel gesehen, als mir klar wurde wer es ist, war sie schon in der Menge untergetaucht, wahrscheinlich mein Glück, galt als bewaffnet und brandgefährlich. Dies war wohl die Auskundschaft vom Weg wegen dem entführten Herrn Schleier.

User #5923 (nicht angemeldet)

Mann ist Heidi Reichinnek schnell gealtert Alter Verwalter 😱

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