Quad9 verliert vor Landesgericht Hamburg

Remo Röthlisberger
Remo Röthlisberger

Deutschland,

Im Prozess zwischen Quad9 und Sony muss der DNS-Resolver-Betreiber eine Niederlage einstecken. Jedoch wollen sie das Urteil weiterziehen.

Quad9
Das Logo von Quad9. - quad9.net

Das Wichtigste in Kürze

  • Quad9 verliert vor dem Hamburger Landesgericht gegen Sony Music Deutschland.
  • Der Widerspruch der Stiftung gegen eine einstweilige Verfügung wurde abgewiesen.
  • Nun will der DNS-Resolver-Betreiber das Urteil weiterziehen.

Quad9 muss weiterhin eine Domain sperren. Zu diesem Schluss kommt das Hamburger Landesgericht. Mit der Domain sollen laut Sony Music Deutschland Urheberrechte des US-Musiklabels verletzt worden sein.

So wurde der Widerspruch bezüglich der einstweiligen Verfügung gegen den DNS-Resolver-Betreiber vom Gericht zurückgewiesen. Damit gibt sich der Dienstleister aber nicht zufrieden. Anschliessend an die Urteilsverkündung teilten sie mit, das Urteil weiterzuziehen.

Im Frühling hatte das Gericht die Stiftung dazu verpflichtet, die DNS Auflösung der Domain über seinen öffentlichen Resolver zu unterlassen. Ein Argument von Quad9 ist, dass sie zum Präzedenzfall für eine Verpflichtung anderer reiner Infrastrukturbetreiber werden könnten.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

New York
Tablet Google
15 Interaktionen
Playstation und Co.
Mozilla Firefox
5 Interaktionen
Mehr Privatsphäre?

MEHR IN NEWS

Thailand Hotel
1 Interaktionen
Regierung reagiert
a
7 Interaktionen
Appell an Cassis
a
2 Interaktionen
Neue Studie
bäckeranlage zürich
Zürcher Bäckeranlage

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Etihad Hamburg Airbus Übergabe
3 Interaktionen
Auf Wachstumskurs
vorwürfe
Vorwürfe
Serienmörderin
4 Interaktionen
Haft
Selbstbestimmungsgesetz
3 Interaktionen
Selbstbestimmungsgesetz