Quad9 verliert vor Landesgericht Hamburg
Im Prozess zwischen Quad9 und Sony muss der DNS-Resolver-Betreiber eine Niederlage einstecken. Jedoch wollen sie das Urteil weiterziehen.

Das Wichtigste in Kürze
- Quad9 verliert vor dem Hamburger Landesgericht gegen Sony Music Deutschland.
- Der Widerspruch der Stiftung gegen eine einstweilige Verfügung wurde abgewiesen.
- Nun will der DNS-Resolver-Betreiber das Urteil weiterziehen.
Quad9 muss weiterhin eine Domain sperren. Zu diesem Schluss kommt das Hamburger Landesgericht. Mit der Domain sollen laut Sony Music Deutschland Urheberrechte des US-Musiklabels verletzt worden sein.
So wurde der Widerspruch bezüglich der einstweiligen Verfügung gegen den DNS-Resolver-Betreiber vom Gericht zurückgewiesen. Damit gibt sich der Dienstleister aber nicht zufrieden. Anschliessend an die Urteilsverkündung teilten sie mit, das Urteil weiterzuziehen.
Im Frühling hatte das Gericht die Stiftung dazu verpflichtet, die DNS Auflösung der Domain über seinen öffentlichen Resolver zu unterlassen. Ein Argument von Quad9 ist, dass sie zum Präzedenzfall für eine Verpflichtung anderer reiner Infrastrukturbetreiber werden könnten.